KEINE GAUDI

Mosis Doppelgänger ist wieder frei. Welche Überraschung. Selbstverständlich hat er nach seiner Festnahme sofort zugegeben, dass Teile seiner Zeugenaussage erfunden sind. Das berichtet N 24.

Wäre es nicht lustig, ihn gleich noch mal zu verhaften? Einfach um zu sehen, ob er lernfähig ist. Wenn ja, wird er natürlich sofort das Gegenteil von dem behaupten, was er gerade gestanden hat. In so einer Situation machen Menschen sogar Kopfstände. Da sollte der Widerruf des Widerrufs eine Sache von fünf Minuten sein.

Aber hoppla, das geht leider nicht. Ab sofort ist der Mann doch Beschuldigter. Jetzt darf er lügen, sozusagen offiziell. Oder gar eisern schweigen. Das ist dann doch keine Gaudi. Schade eigentlich.

Früher im law blog: Mosis Double festgesetzt

MEINE BRIEFMARKE

Bevor ich zu einem VHS-Vortrag düse, noch schnell ein Tipp für alle, die ihre Weihnachtspost aufpeppen wollen:

Die österreichische Post bietet Privatbriefmarken an. Ab einer Auflage von 100 Stück kann sich jeder Briefmarken mit seinem Wunschmotiv anfertigen lassen. Näheres hier.

Da die Marken nur in Österreich gültig sind, können die Sendungen sogar kostenlos erst nach Österreich geschickt werden. Dort gibt sie die österreichische Post dann wieder auf.

(Danke an Simone aus dem Büro für den Hinweis)

GEFÄHRLICHER BUTTON

Weil er einen Button mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz an seinem Rucksack hatte, ist ein Student vom Amtsgericht Tübingen verurteilt worden. Er soll Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet haben. Auch der Staatsanwalt bestritt nicht, dass der Student politisch korrekte Motive hatte – er wollte gegen Nazis demonstrieren. Dennoch, so der Staatsanwalt laut Schwäbischem Tagblatt, müssten japanische Touristen vor derartigen Anblicken geschützt werden.

Verständlich ist die Entscheidung nicht.

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TERMIN FÜR ZWEI

Am Landgericht Wuppertal gab es heute Mittag etwas Verwirrung. Kläger und Beklagter passten nicht zusammen. Obwohl beide für 13.15 Uhr geladen waren.

„Wir legen immer zwei Termine gleichzeitig“, erklärte der Vorsitzende Richter. „Wegen der Anwälte. Von denen kommt doch sowieso immer einer zu spät.“

Heute war das jedenfalls nicht so. Dementsprechend war dann auch die Wartezeit.

Aber Hauptsache man hat es selbst warm und kuschelig.

POLIZIST ODER CLOWN ?

Selbst wenn man einen Polizisten nicht direkt als Clown bezeichnet, kann das als Beleidigung gewertet werden. Nach einem Bericht des stern verurteilte das Amtsgericht einen Fahrgast, der bei einer Kontrolle in der Berliner U-Bahn den Dienstausweis eines Polizisten sehen wollte. Hierbei äußerte der Fahrgast: „Da könnte ja jeder Clown kommen.“

Die Strafe wäre nur gerechtfertigt, wenn aus den konkreten Umständen klar war, dass der Fahrgast den Polizisten tatsächlich beleidigen wollte. Vom Wortlaut der Äußerung her war es jedenfalls keine Beleidigung.

(Danke an R. Gehrmann für den Hinweis)

MOSIS DOUBLE FESTGESETZT

Das Landgericht München I hat heute einen bekannten Moshammer-Doppelgänger festnehmen lassen. Der Mann hatte im Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder des echten Moshammer ausgesagt, er habe diesem in den letzten zwei Jahren mindestens 10 junge Männer als „Frischfleisch“ zugeführt.

Das Gericht war aber laut dpa so wenig von der Aussage des Mannes überzeugt, dass es ihn an Ort und Stelle verhaften ließ. Der Vorsitzende Richter soll den Zeugen vor der Festnahme mehrmals ermahnt haben, sich nicht wichtig zu machen. Dieser sei aber sogar nach einer Bedenkpause bei seinen Angaben geblieben.

Aus der Ferne betrachtet eine mehr als bizarre Aktion.

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ÜBERSEHEN

Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 2. November 2005:

Zum vorgesehenen Verkündungstermin 24.6.2005 ist keine Entscheidung verkündet worden. Dieser ist übersehen worden. Auf Antrag der Klägerin soll der Sachverständige sein Gutachten … erläutern.

Als Anwalt muss man definitiv mehr schreiben und tiefere Bücklinge machen, wenn man mal was „übersehen“ hat.

PHOBIE

„Eigentlich ist es ja ein ganz einfacher Fall“, stöhnt die Richterin. „Eigentlich.“ Alles dreht sich nur um die Frage, was ein Mieter an seinen Vermieter gezahlt hat. Und wann. Trotzdem ist die Akte mittlerweile über 100 Seiten angeschwollen. Es findet schon die zweite Verhandlung statt. Auch heute wird nur über Rätselhaftes diskutiert, und die Richterin diktiert seitenweise Hinweise an beide Seiten. Spätestens der letzte Schriftsatz des Klägers hat alle Klarheiten beseitigt. Er umfasste 21 Seiten, fast nur Excel-Tabellen.

Wie konnte es dazu kommen?

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BLOGGER VERHAFTET

In Ägypten ist ein Blogger verhaftet worden. Nach Medienberichten soll er sich kritisch zu Repressionen gegenüber im Land lebenden Christen geäußert haben. Näheres bei heise online.

(Danke an Simone aus dem Büro für den Link)

DREI TAGE, UNVERSCHÄMT

Telefonnotiz von heute, 8.32 Uhr:

Frau N. bittet um Rückruf. Sie wartet seit 3 Tagen auf Ihren Anruf.

Zwei Tage waren Samstag und Sonntag. Und der Anruf am Freitag stammt von 17.52 Uhr. Da war ich aber schon mit Julius im Kino, beim rülpsenden Elch.

NICHT VORSÄTZLICH

In dem Ermittlungsverfahren
gegen S.

äußern wir uns zum Tatvorwurf wie folgt:

Frau S. hat sich nicht strafbar gemacht. Frau S. handelte zumindest nicht vorsätzlich.

Meine Mandantin wohnt in Bielefeld. Sie besucht sporadisch Freunde und Bekannte im Ruhrgebiet. Von daher hat meine Mandantin keinerlei Grund, sich ein Ticket 2000 für den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr zu besorgen. Dieses Ticket 2000 gilt nämlich nicht in Bielefeld.

Meine Mandantin hat wenig Geld. Wenn sie ins Ruhrgebiet fährt, fragt sie in der Regel am Bahnsteig oder nach dem Einsteigen in den Zug Fahrgäste, ob diese ein Ticket 2000 haben. Mit diesem Ticket 2000 dürfen zumindest am Wochenende mehrere Personen mitfahren. Wenn meine Mandantin jemanden gefunden hat, der sie auf dem Ticket 2000 mitnimmt, unternimmt sie die Fahrt. Dies ist völlig legal und nicht zu beanstanden.

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ANWÄLTIN UNTER DRUCK

Die Verteidigerin des angeklagten Holocaust-Leugners Ernst Zündel gerät ins Visier der Staatsanwaltschaft. Die Ermittler überprüfen, ob eine Verteidigungsschrift der Anwältin eine Volksverhetzung darstellt. Im Visier ist laut einem Bericht von tagesschau.de auch Rechtsanwalt Horst Mahler. Es soll Anhaltspunkte dafür geben, dass er trotz Berufsverbotes die Verteidigung weiter beeinflusst.

Für mich stellt sich die Frage, wie man so einen Mann wie Zündel wirksam verteidigen soll, wenn man sich als Anwalt durch Wiedergabe des historischen Standpunktes des eigenen Mandanten – und sei dieser noch so absurd – der Gefahr der Strafverfolgung aussetzt. Ich hoffe, dass das Einschreiten der Staatsanwaltschaft nur seinen Grund darin hat, dass sich die Anwältin (nachweislich) die Meinung ihres Auftraggebers zu Eigen macht. Damit wäre dann wohl wirklich eine Grenze überschritten, welche das geltende Strafrecht derzeit zieht.

(Danke an Torsten Kleinz für den Link)

MITJAGEN

Gerne weisen wir auf diese Fahndung hin:

Es wurde ein 3-er BMW gestohlen! Ich bitte 1000,- EURO Belohnung oder 1000,- EURO Kopfgeld für dem der mir sagt wo mein Wagen steht oder zeig dem der mein Wagen hat! …

Bitte stehlen sie sich vor dass das ihrer Wagen gestohlen ist. Versuchen sie sich in meine Situation zu versetzen. Mein Wagen ist mir viel Wert, das wegen gebe ich dem den ihm findet 1000,- bar auf die Hand. …

Sollte die anzeige Der sehen den mein Wagen hat, sage ich nur: Du wirst damit nicht Glücklich und ich werde dich finden. Meine Damen und Herren Die Jagdsehsohn ist eröffnet. ich wünsche viel Glück und bedanke mich jetzt schon.

(Link gefunden bei Statler & Waldorf; danke auch an malaventura für den Hinweis)