FRISTLOS NUR MIT FRIST

Kündigungsgründe sollen nicht auf Halde gelegt werden können. Deswegen gilt für fristlose Kündigungen eine Frist von zwei Wochen. Hat der Kündigungsberechtigte ausreichend Kenntnis von allen notwendigen Tatsachen, beginnt die Frist zu laufen (§ 626 BGB).

Zu langes Abwarten schadet also. Das Handelsblatt stellt die Problematik anhand eines aktuellen Falles in einer Aktiengesellschaft dar. Die gleichen Grundsätze gelten aber auch sonst, insbesondere bei Angestellten.

ATOMUHREN

Es gibt Telefaxe und fristwahrende Telefaxe. Zumindest beim Landgericht Hamburg. Der Kollege Sascha Kremer hat diese Novität in der deutschen Gerichtsinfrastruktur entdeckt.

Da es sich um ein Mandat handelt, das Sascha bei mir im Büro bearbeitet, konnte ich gerade mal unbefangen mit dem Herrn von der Geschäftsstelle plaudern. Der sagt, dass nur die Faxe in der Posteingangszentrale so ausgerüstet sind, um die Uhrzeit des Eingangs genau festzuhalten. Dort sind wahrscheinlich Atomuhren eingebaut.

Auf die normale Uhrzeit im Fax der Geschäftsstelle, das ist das nicht fristwahrende, will oder kann man sich am Landgericht Hamburg anscheinend nicht verlassen. Jedenfalls übernehme das Gericht keine Gewähr, dass das Fax noch bis 24 Uhr am Tag des Fristablaufs eingegangen ist. Nach Büroschluss werde es jedenfalls kritisch, dann dann ist niemand mehr da, der die Zeit des Eingangs auf dem Fax notieren kann.

Der Mitarbeiter findet die Situation selbst verwirrend, denn „eigentlich ist das Geschäftsstellenfax der direkte Draht zur Kammer“.

Mal wieder ein Fall sinnstiftender Bürokratie. Denn will sich das Gericht im Zweifel wirklich mit dem Hinweis herausreden, dass man nicht in der Lage ist, die Uhr in einem Faxgerät einzustellen? Oder hat man einfach keine Lust?

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen Kommunikationsfehler, die in der Sphäre des Gerichts stattfinden, nicht dem Rechtsuchenden angelastet werden.

Fakt dürfte also sein: Eine Behörde, die einen heute üblichen Kommunikationsweg öffnet, kann ihn nicht zu einer Risikostrecke rückbauen. Jedenfalls nicht einem derartigen Verwirr-Disclaimer.

NOCHMAL TOD

Das Amtsgericht Hagen informiert meine Kollegin darüber, dass ein Vollstreckungsbescheid nicht zugestellt werden konnte:

Grund: Empfänger verstorben

In der Anlage der amtliche Vordruck auf Neuzustellung eines Vollstreckungsbescheides. Mit der Bitte, diesen gut lesbar auszufüllen. In dem Antrag kann man lediglich eine Angabe machen: die „neue Anschrift“.

Fragt sich nur, das dann noch was bringt.

ABSCHREIBEN

Fünf Jahre musste ich gegen einen früheren Mandanten vollstrecken. Angefangen haben wir mit einer Forderung von 368,75 DM. Zuletzt belief sich der Rückstand auf 566,75 €. Ein Großteil Gerichtsvollzieherkosten.

Nun teilt der Gerichtsvollzieher mit, dass der frühere Mandant verstorben ist. Erben, das weiß ich, sind nicht vorhanden.

Bleibt nur noch, die Auslagen abzuschreiben. Und die Akte zu schließen.

ANWALTSWERBUNG – SO NICHT

Anwälte dürfen nicht einfach eine Liste ihrer „Gegner“ auf ihre Homepage stellen, um damit Werbung zu machen. Das Kammergericht Berlin untersagte es einer Anwaltskanzlei, einen Finanzdienstleister in einer negativen Referenzliste als früheren Prozessgegner zu listen.

Nach Auffassung des Gerichts ist es für Firmen zwar nicht grundsätzlich ehrenrührig, in einer Liste als Prozessgegner aufzutauchen. Da sich die Anwälte aber als Anlegerschützer profilieren, entstehe hier ein negativer Beigeschmack. Das müsse die Firma nicht hinnehmen, zumal außer ihrem Namen keinerlei weitere sachliche Informationen geliefert würden.

Das Urteil (8 Seiten, PDF) dürfte die Webmaster mancher Anlegerkanzlei in hektische Betriebsamkeit versetzen.

(Link gefunden im Handakte WebLAWg)

ANWALT EINGEBUCHTET

Deutsche Strafverteidiger ehren einen Kollegen, dem eine in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte einmalige Erfahrung zuteil wurde: Ein Amtsrichter aus Hagen schickte den Anwalt wegen Unbotmäßigkeit ins Gefängnis. Zum Glück waren beim Oberlandesgericht Richter zu erreichen. Sie hoben die Entscheidung auf. Der Preisträger hatte nach einigen Stunden seine Freiheit wieder.

Die Anzeige gegen den Amtsrichter wegen Rechtsbeugung soll daran gescheitert sein, dass ihm kein Vorsatz nachzuweisen sei. Und das, obwohl ihm sogar der in der Sitzung anwesende Staatsanwalt erklärt haben soll, dass die Verhaftung des Anwalts rechtswidrig ist.

Details der Ereignisse im Weblog der Kanzlei Hoenig.

EU-FÜHRERSCHEINE: GÜLTIG !

Führerschein weg? Ab ins Ausland! Das Europarecht macht es möglich. Denn grundsätzlich sind alle EU-Führerscheine gleichwertig. Wenn also ein Deutscher in einem EU-Land eine Fahrerlaubnis erhalten hat, ist diese auch in Deutschland gültig. Zumindest dann, wenn eine hier in Deutschland vom Strafrichter verhängte Sperrzeit für die Wiedererteilung abgelaufen ist.

Praktisch scheitern viele Bewerber nach Ablauf der Sperrzeit am neuen Führerscheinantrag. Stichwort MPU. Da liegt der Gang ins Ausland nahe; mittlerweile gibt es eine ganze Führerscheinindustrie.

Die deutschen Gerichte steuern gegen – im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden, dass ein deutsches Straßenverkehrsamt einen tschechischen Führerschein einkassieren darf. Der Fahrer war in Deutschland bereits unter Drogeneinfluss am Steuer aufgefallen. Die MPU hatte er nicht bestanden.

Ob die Entziehung dauerhaft ist, wird sich erst noch zeigen. Denn das muss noch im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Die Regelung ist lediglich vorläufig.

Mit dieser Entscheidung ist aber zumindest klar, dass EU-Führerscheine in Deutschland nicht von vornherein ungültig sind. Bis zur ersten Kontrolle und dem Entziehungsbescheid des Straßenverkehrsamtes fährt der Betreffende legal.

(Link gefunden bei RA Hoenig)

SPÄTES GESTÄNDNIS

Der als Mörder der 16-jährigen Carolin angeklagte Mann soll die Tat gestanden haben. Wie die Kölnische Rundschau berichtet, sagte der Mann in seinem Schlusswort vor Gericht:

Das Geschehene tut mir Leid.

Sein Anwalt soll der Wertung des Gerichts, dass es sich hier um ein Geständnis handelt, nicht entgegengetreten sein. Vorher hatte er allerdings darauf hingewiesen, dass es lediglich für eine Anwesenheit seines Mandanten am Tatort Belege gebe, nicht jedoch für den Mord.

Der Mandant, der mit seinem Schlusswort vieles ruiniert – ein Gau für die Verteidigung. Wenn in dem Prozess ein Geständnis zur Diskussion gestanden hätte, wäre es wohl früher angebracht gewesen. Vielleicht hätte sich so die Möglichkeit ergeben, die im Raum stehende besondere Schwere der Schuld abzuwenden. Damit wäre es dann unter Umständen denkbar gewesen, dass die lebenslange Freiheitsstrafe nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird.

Nach meiner Meinung lautet das ideale Schlusswort ohnehin wie folgt:

Ich schließe mich den Worten meines Verteidigers an.

SCHENKKREISE

Wer in einem Schenkkreis Geld gelassen hat, kann es von dem „Beschenkten“ zurückfordern. Die Geldempfänger können sich nicht darauf berufen, der Schenker habe das System durchschaut. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Pressemitteilung).

Auf dieses letztinstanzliche Urteil haben viele Teilnehmer an Schenkkreisen gewartet, die letztlich kein Geld erhalten haben. Die Abkassierer dürfen dagegen jetzt zittern.

VERTRAG ODER VERPACKUNG ?

Von Diplom-Jurist Sascha Kremer

Was schuldet eigentlich der Verkäufer? Gerade bei Internetauktionen gibt es häufig Streit, ob die Lieferung vertragsgemäß ist.

Nachfolgend ein kurzer Überblick:

Ein Kaufvertrag iSd § 433 BGB kommt durch die Abgabe zweier übereinstimmender Willenserklärungen iSd §§ 145 ff. BGB zustande: Auf den Antrag des Verkäufers (gerne auch als Angebot bezeichnet) erklärt der Käufer die Annahme des Antrags, womit der Vertrag geschlossen ist. Die Einhaltung einer bestimmten Form („schriftlicher Vertrag“) ist dabei keine Wirksamkeitsvoraussetzung; im deutschen Recht gilt der Grundsatz der Formfreiheit, was sich ohne weiteres im Umkehrschluss aus § 125 BGB ergibt.

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WONDER-UPDATE

Der Standardakku meines Notebooks macht in letzter Zeit ziemlich zügig schlapp. Mit normaler Beanspruchung ist das eigentlich nicht zu erklären. Der freundliche Herr von der Dell-Hotline empfahl mir ein BIOS-Update. Angeblich verändert das die Energieverwaltungseigenschaften so doll, dass auch der Akku wieder länger durchhält.

Gerade erledigt. Wenn er mich nur abwimmeln wollte, wird er auf den nächsten Anruf nicht lange warten müssen.

KONTO

Was mache ich mit der Faxanfrage eines Schuldners, ob wir noch ein anderes Konto haben – außer bei der Deutschen Bank. Einen Grund für die Frage nennt er nicht.

Klingt für mich wie der Versuch, Zeit zu gewinnen.

SCHLAGFZEILEN

Überschrift einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs von gestern:

Berücksichtigung des Wegfalls des Eigenbedarfsgrundes nach einer auf Eigenbedarf gestützten Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses

Mir fehlte die Kraft zum Anklicken.