GESCHENKIDEE

Geschenkidee gesucht?

Die Karikaturen von wulkan sind öfter im law blog zu sehen. Es gibt sie auch zu kaufen, und zwar in Form des Anwaltskalenders 2006:

Die zwölf Motive kommen im DIN-A-3-Format. Stabile Spiralbindung. Klassisches Schwarz-Weiß-Design.

Bei Bestellung bis zum 1. Dezember 2005 kostet der Kalender noch 19,50 €, danach € 24,50. Die Versandpauschale beträgt € 5,50. Es ist auch Direktversand an den Beschenkten möglich.

Bestellungen gehen telefonisch unter 0172 200 35 70. Oder per Mail: wulkan@mail.isis.de. Von Wulkan gibt es übrigens auch Ärzte- und Pressekalender.

SCHARFEBABES

Schreiben der Inkassoanwälte:

Sehr geehrer Herr J.,

… Sie haben das Onlineangebot http://scharfebabes.com in Anspruch genommen. Trotz Fälligkeit haben Sie leider bislang die vertraglich geschuldete Vergütung in Höhe vn 49,90 € zzgl. Mahngebühr, Bankspesen in Höhe von € 22,52 und Zinsen i.H.v. 0,16 € nicht bezahlt. Wir bitten Sie daher diesen Betrag sowie die … Anwaltsgebühren von 31.32 € bis zum 24.11.05 zu überweisen.

Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem wir uns mit unserem Rechtsanwalt Udo Vetter beraten haben, wissen wir, dass keine Ansprüche an unseren Sohn erkennbar sind. Unser Sohn ist 12 Jahre alt.

Über die familieninternen Konsequenzen ist Näheres nicht bekannt.

DER DEAL UND DAS VERTRAUEN

Können wir uns vor der Verhandlung kurz unterhalten?

Solche Worte aus dem Mund einer Richterin sind ein gutes Signal. Die Verständigung im Strafverfahren, der Deal, rückt näher. In der Tat lässt sich das Gespräch hervorragend an.

Neben der Staatsanwältin sind auch die Schöffen im Saal. Wir gehen alle Vorwürfe durch, streichen den einen oder anderen raus. So kann eine umfangreiche Beweisaufnahme vermieden werden. Wichtig ist doch, was am Ende rauskommt. Darin sind sich alle Beteiligten einig.

Wir feilschen. Wie sich das gehört. Am Ende steht ein vernünftiges Strafmaß. Ein Jahr und vier Monate. Auf Bewährung. Auch die Bewährungsauflagen spricht die Richterin an. „Ich denke, ein Bewährungshelfer kann nicht schaden.“ Die Schöffen nicken. Auch ich bin einverstanden. Das war’s dann, die Verständigung steht.

Aber in diesem Punkt soll ich mich irren.

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GLATTEIS

Der Gesetzgeber in Aktion:

Wer ab dem Jahreswechsel mit Sommerreifen fährt und deswegen auf winterlichen Straßen liegen bleibt und den Verkehr behindert, soll 40 Euro Bußgeld zahlen. Und einen Punkt in Flensburg kassieren. 20 Euro soll es kosten, wenn man auf rutschiger Straße durch unsichere Fahrweise auffällt, die auf Sommerreifen beruht.

Winterreifen werden aber keine Pflicht.

Ah, das gibt schöne Gerichtsverhandlungen. Polizeibeamte werden blumig schildern, wie doll das Heck des vor ihnen fahrenden Pkws gewackelt hat. Sachverständige werden überprüfen, ob in der Situation selbst Winterreifen nicht geholfen hätten. Oder ob der Ganzjahresreifen vielleicht gar kein Sommerreifen ist. Sondern (auch) ein Winterreifen. Interessant ist natürlich auch, was ein Autofahrer mit Sommerreifen machen soll, der unterwegs von Schnee und Glatteis überrascht wird.

Verkehrsrechtsschutz. Nie war er so wertvoll wie heute.

KÄMPFE – ODER KRÄMPFE ?

Mit manchen Kollegen kommt man auf keinen grünen Zweig. Okay, vielleicht war es unhöflich, dass ich darauf hingewiesen habe, es mache wenig Sinn, langatmig den Inhalt der Schriftsätze zu referieren. Die seien nämlich bekannt; außerdem hätte ich nachher noch einen anderen Termin.

Andererseits: Wie kann man auf die Frage des Richters, in welcher Höhe ein Vergleich möglich ist, langatmig über Altbekanntes schwafeln? Entweder sage ich eine Zahl. Oder ich sage keine. Wird ja keiner gezwungen, sich zu einigen.

Außerdem ist es eine fragwürdige Gewohnheit, die andere Seite partout nicht ausreden zu lassen.

Am besten fand ich, wie der Kollege sich langatmig darüber mokierte, unsere Klagebegründung sei eine Zumutung. „Für mich und das Gericht.“ Statt die Zahlen im Text aufzuführen, könne man doch zumindest noch eine anschauliche Tabelle erwarten. Im Übrigen entdeckte der Kollege langatmig „Widersprüche, Ungereimtheiten und jede Menge unlogische Argumente“.

Boah, sollte das gesessen haben?

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DOCH NUR ARBEIT

9.30 Uhr: Haftprüfungstermin am Landgericht Düsseldorf.

10.00 Uhr: Erörterungstermin am Landgericht Düsseldorf.

11.15 Uhr: Hauptverhandlungstermin am Amtsgericht Langenfeld.

Nur für den Fall, dass jemand die ungewöhnliche Schweigsamkeit in diesem Blog mit dem vorigen Eintrag in Verbindung bringt.

VORHIN

Gut, dass ich mich vorhin noch zum Sport geschleppt habe.

Sonst würde ich immer noch glauben, dass Flugbegleiterinnen nicht nett sein können.

VERWAISTE RÄUME

Wer von einer finanziell klammen Firma eingestellt und bald darauf wieder auf die Straße gesetzt wird, kann möglicherweise Schadensersatz verlangen. Das Handelsblatt berichtet über ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm. Dort war eine Chefsekretärin aus ungekündigter Stellung abgeworben worden. An ihrem ersten Arbeitstag fand sie nur verwaiste Räume vor. Am nächsten Tag die Kündigung. Der Arbeitgeber muss ihr die Differenz zwischen vereinbartem Lohn und Arbeitslosengeld zahlen. Denn er hätte der Mitarbeiterin offenbaren müssen, dass ihr Job akut gefährdet ist.

GEWÄHLT

Ich hatte gerade die Wahl, wo ich eine Kündigungsschutzklage einreiche. In Köln. Dort war der Arbeitnehmer ausschließlich eingesetzt. Oder in Dortmund. Dort hat die Firma ihren Sitz.

Ich habe mich für Dortmund entschieden. Köln hat den Ruf des langsamsten Arbeitsgerichts im Land. Mitunter dauert es dort Monate, bis der erste Gütetermin stattfindet. Dann lieber Dortmund. Die Anreise ist zwar etwas weiter. Aber soweit ich mich an meinen letzten Fall dort erinnere, flutscht es einigermaßen.

NICHTS GEAHNT ?

Der Prozess gegen Ernst Zündel ist nach dem ersten Verhandlungstag geplatzt, weil das Gericht seine Pflichtverteidigerin zwangsweise vom Mandat entbunden hat. Mich stimmt an der ARD-Meldung nachdenklich, dass Zündel nach Auffassung des Gerichts einfach so in Untersuchungshaft bleiben muss, bis sich ein neuer Pflichtverteidiger eingearbeitet hat. Nach Angabe des Staatsanwalts ist mit einem Termin in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen.

Ich unterstelle mal, dass das Gericht schon seit längerem wusste bzw. ahnen konnte, welchen Kurs die Verteidigung Zündels fahren wird. Die Schriftsätze der Verteidigerin geisterten, soweit ich mich erinnere, schon einige Zeit vor dem Verhandlungstermin durch die Medien. Außerdem wird das Gericht ja nicht erst am Verhandlungstag erfahren haben, dass hinter der bisherigen Pflichtverteidigerin der ungeliebte Anwalt Horst Mahler seine Strippen ziehen soll.

Wieso hat das Gericht also nicht rechtzeitig einen weiteren Pflichtverteidiger für Zündel bestellt? Wäre das geschehen, hätte der Prozess nicht platzen müssen.

In Haftsachen gilt der Beschleunigungsgrundsatz. Und ein striktes Verhältnismäßigkeitsgebot. Auch wenn einem Herr Zündel nicht sympathisch ist, wird man zumindest einen Gedanken an eine neuere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verschwenden müssen. Die höchsten Richter haben nämlich festgestellt, dass Fehler der Justiz eine unnötig verlängerte Untersuchungshaft nicht rechtfertigen.

LIEGT GUT

Ich habe einige edding-Marker bestellt. Um Dokumente besser schwärzen zu können, bevor sie als PDF ins Netz gehen.

Ich muss sagen, der edding 800 liegt sehr gut in der Hand.

Für die nächste Größe bräuchte man wahrscheinlich schon einen Waffenschein.

SEHR UNFREUNDLICH

Telefonnotiz:

Richter N. bittet um RR. Betr.: Az xxx. Wenn Sie sich bis 17.25 Uhr nicht melden, wird er einen Gerichtstermin bestimmen. Er war sehr unfreundlich und war verärgert. Einen Vorschlag für einen Termin wollte er mir aber auch nicht machen. Den Namen des Mdt. – war schwer zu verstehen – wollte er mir nicht buchstabieren.

Mir wären glatt zwölf Minuten für einen Rückruf geblieben – selbst wenn ich im Büro gewesen wäre. Ich vermute langsam, dass dem Mann so was Freude macht. Er ruft nämlich gerne am späten Nachmittag an und schnauzt rum, wenn ihm der betreffende Anwalt nicht augenblicklich zur Verfügung steht.

Wahrscheinlich telefoniert er gar nicht, um Terminsverlegungsanträge zu vermeiden. Sondern nur, um jemanden zurechtfalten zu können. Um die Uhrzeit ist er wahrscheinlich auf Entzug, weil seine letzte Sitzung schon ein paar Stunden zu Ende ist.

PAKETE

Der Paketbote war angesäuert. Er brachte die Büromaterialbestellung, die ich am Sonntag gefaxt habe.

Paketbote: Sind Sie alleine?

Sekretärin: Ja.

Paketbote: Dann viel Spaß, jetzt kommen 20 Pakete.

Voller Hausflur, endloses Gerumpel, grußloser Abgang.

Heute Abend schleppe ich dann. Der ganze Kram, davon zehn Großpackungen Kopierpapier, muss noch in den Keller.

LANGSAM

Am 8. November 2005 erlässt das Ordnungsamt einen Bußgeldbescheid. Mein Mandant soll am 16. November 2004 als Lkw-Fahrer die Lenkzeiten überschritten haben. Also vor gut einem Jahr.

Das klingt zunächst mal nach Verjährung. Die tritt bei den meisten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr nach drei Monaten ein. Auch die „normale“ Verjährungsfrist von sechs Monaten wäre schon abgelaufen.

Damit lässt man aber unsere Brummifahrer nicht wegkommen. Die höchste Geldbuße gemäß § 8 Fahrpersonalgesetz beträgt nämlich 5.000 €. Und da ist man schon im Bereich, in dem § 31 des Ordnungswidrigkeitengesetzes eine einjährige Verjährung vorsieht. Die Verjährungsfrist steigert sich nämlich nach der Höhe des maximalen Bußgeldes – auf längstens drei Jahre.

Die Bußgeldstelle war also langsam, aber nicht langsam genug. Was für mich bedeutet, dass ich mal wieder Tachoscheiben studieren darf.

GELÖSCHT

Ich habe einen Beitrag von gestern Abend gelöscht. Vielen Dank an die Kommentatoren, die darauf hingewiesen haben, dass man gewisse Internetphänomene nicht noch anfüttern sollte. Sie haben mich überzeugt.