Wesentliche Erkenntnisse der Schlafforschung:
– Du brauchst mindestens acht Stunden Schlaf. Besser achteinhalb.
– Wenn du am nächsten Tag ausgeruht sein willst, musst du spätestens um 23.30 Uhr ins Bett.
Der Proband ist 40 und männlich.
Wesentliche Erkenntnisse der Schlafforschung:
– Du brauchst mindestens acht Stunden Schlaf. Besser achteinhalb.
– Wenn du am nächsten Tag ausgeruht sein willst, musst du spätestens um 23.30 Uhr ins Bett.
Der Proband ist 40 und männlich.
Das habe ich auch noch nicht gesehen:
Ein Münchner Kollege klärt einen beliebten Diskussionspunkt mit Mandanten gleich auf seinem Briefbogen, sofort unter dem Hinweis, dass er sich an telefonische Auskünfte nur nach schriftlicher Bestätigung gebunden fühlt:
Bei Vereinnahmungen und Verauslagungen von Fremdgeldern wird die gesetzliche Hebegebühr gemäß VV 1009 RVG zuzüglich gesetzliche Umsatzsteuer erhoben.
Die Hebegebühr wird fällig, wenn der Anwalt Geld einnimmt. Bei der Weiterleitung darf der Anwalt bis zu einer Summe von 2.500 € 1 % berechnen, bis 10.000 € sind es 0,5 und darüber hinaus 0,25 %.
Viele Mandanten haben für die Abzüge nur wenig Verständnis. Deswegen halten es wohl viele Anwälte so wie ich und vergessen die Hebegebühr in der Regel. Meistens ist der Erklärungsaufwand ohnehin größer als der „Verdienst“. Ganz abgesehen von der Verägerung der Mandanten. Die zeigt sich in der Regel daran, dass die Leute nicht wiederkommen.
Wer nicht hören will, muss fühlen.
In einem einstweiligen Verfügungsverfahren war ein Beschluss gegen unseren Mandanten ergangen. Ohne mündliche Verhandlung Darin stand auch, dass unser Mandant die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Auf unseren – offensichtlich begründeten – Widerspruch stellte das Amtsgericht die Zwangsvollstreckung sofort ein.
Nur die Gerichtskasse war der Meinung, dass sie gegen unseren Mandanten vollstrecken darf. Sie schickte wegen der Gerichtskosten sogar eine Gerichtsvollzieherin los. Diese ließ auch nicht locker, obwohl die gerichtliche Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer einstweiligen Verfügung auch die Gerichtskosten umfasst. Von der Gerichtsvollzieherin musste ich mir am Telefon übrigens noch sagen lassen, ich hätte ja wohl keine Ahnung von dem Rechtsgebiet.
Wir wehrten uns mit einem eigenen Antrag gegen die Zwangsvollstreckung. Und kriegten – natürlich – Recht. Jetzt muss aber jemand beim Land Brandenburg unsere Kosten tragen. Es geht um sage und schreibe 13,92 €.
Hierzu erreicht uns nun folgendes Schreiben der „Landesjustizkasse bei dem Brandenburgischen Oberlandesgericht“:
„Sehr geehrte Rechtsanwälte,
den Vorgang (Erstattung 13,92 €) haben wir zuständigkeitshalber weitergeleitet an den Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. Die Zuständigkeit der Landesjustizkasse wird ausgeschlossen.“
Klingt etwas danach, als wolle es keiner gewesen sein. Und vielleicht rätselt man auch noch ein wenig, welcher Haushalt für die Schulden bei den Rechtsanwälten aus Düsseldorf herhalten muss.
Uffz. Schon zehn nach neun. Und ich müsste eigentlich noch spülen. Weil die Putzfrau kommt. Eigentlich soll die Putzfrau spülen. Aber ich habe mal gesehen, wie sie spült. Da musste ich mal kurz nach Hause, weil ich was vergessen hatte.
Für jedes einzelne Teil, ob Messer, Gabel, Glas oder Teller, macht sie das warme Wasser an. Hält das Teil drunter. Verschmiert Spülmittel drauf. Spült es ab. Dreht das warme Wasser wieder aus. Und nimmt das nächste Teil.
Ich habe eine Gastherme. Es fällt nicht schwer, sich auzumalen, wie lange das Gerät bei dieser Beanspruchung überlebt. Natürlich habe ich der Putzfrau gesagt, dass es mir lieber wäre, wenn sie ein bisschen greenpeacig spült, mit Wasser im Becken. Und so.
Aber wer wäre ich, dass ich an den Erfolg meiner Worte glaube? Ich spüle also nach Möglichkeit selbst. Zumindest bis ich eine Webcam in der Küche habe.
Ärger mit Mehrwertnummern? Der Bundesgerichtshof hat mit einem Grundsatzurteil die Rechte der Verbraucher gestärkt. Danach haben Telefonanbieter als erste Rechnungssteller keinen direkten Zahlungsanspruch gegen den Kunden. Mit anderen Worten: Wer sich weigert, zweifelhafte Dienste von Drittfirmen auf der Telefonrechnung zu bezahlen, kann von der Telekom oder anderen Anbietern nicht verklagt werden. Auch die Drohung mit einer Sperrung des Anschlusses wäre rechtswidrig.
Wer auf Grund des bekannten Drucks von Inkassobüros und Anwälten gezahlt hat, kann sein Geld jetzt sogar zurückfordern. Zumindest wenn er die Summe „unter Vorbehalt“ überwiesen hat.
Eine Frau, die neun ihrer Kinder als Neugeborene getötet haben soll, macht sich Hoffnung auf Straffreiheit. Bisher sei es den Ermitteln nicht gelungen, die gezielte Tötung auch nur eines Kindes nachzuweisen, berichtet der Tagesspiegel. Sofern mildere Delikte als Mord in Betracht kommen, könnten die Taten verjährt sein.
Schwierig ist der Tatnachweis auch, weil die Beschuldigte von einem wichtigen Recht Gebrauch macht. Sie schweigt. Ihr Anwalt hat ihr dazu geraten.
„Wir haben Terminüberweisungen in Höhe von xxx € vorgemerkt.“
Ach ja, am 25. November gibt es noch was oben drauf. Weihnachtsgeld. Für Mitarbeiter. An so was wird natürlich frühzeitig gedacht …
Drama im Alltag. Mandanten sind stinksauer, weil ich die Schadensunterlagen für einen Verkehrsunfall an die falsche Versicherung geschickt habe.
Die Gesellschaft einschließlich Versicherungsscheinnummer habe ich mir aber nicht ausgedacht. Ich habe sie vielmehr aus dem Gutachten entnommen. Der Sachverständige hatte die Versicherungsdaten für den Unfallgegner aufgeführt. Leider, so stellt sich jetzt heraus, sind im Büro des Sachverständigen die Halterabfragen für zwei Gutachten vertauscht worden.
Nun kenne ich den Sachverständigen seit Jahren. Er leistet gute Arbeit. Bisher stand in seinen Gutachten auch immer die richtige Versicherung. Da stellt sich schon die Frage, ob ich verpflichtet bin, dieselbe Anfrage noch mal zu machen. Außerdem würde dann ja auch wieder ein Zeitverlust eintreten, bis ich die Antwort habe. Zumindest, wenn mir, wie hier, die Kfz-Daten nicht schon vorher übersandt werden.
Dankenswerterweise hat die falsche Versicherung die Unterlagen direkt an die richtige Versicherung geschickt. Wenn die richtige Versicherung jetzt zügig reguliert, dämpft das vielleicht die Emotionen.
Mit Schreiben vom 4. November lädt die Polizei meinen Mandanten zu einer Vernehmung ein. (Ich sage bewusst Einladung, denn es steht jedem frei abzusagen. Oder einfach nicht hinzugehen.) Der Vernehmung soll am 10. November 2005 sein. Abgestempelt ist das Schreiben am 14. November. Eingetroffen ist es zwei Tage später.
Mit rotem Kuli hat der Beamte noch notiert: Eilig! Als ich jetzt angerufen habe, um mich zu melden, war er allerdings bereits im Urlaub. Und seine Sachen bleiben liegen, bis er wieder ins Büro kommt. Sagt zumindest sein Kollege.
Eilig ist halt immer relativ.
„Ich will keine Drecksäcke verteidigen, nur des eigenen materiellen Wohlergehens wegen.“
Sagt eine Staatsanwältin, über die der Tagesspiegel berichtet. So eine Äußerung ist, ich verwende das Wort ungern, ein Skandal. Nicht wegen der Geringschätzung, welche die Dame offensichtlich Strafverteidigern entgegenbringt. Sondern wegen des Umstandes, dass Angeklagte für sie Drecksäcke sind bzw. sein können.
Schon mal was von der Unschuldsvermutung gehört, Frau Staatsanwältin? Und von Ihrer gesetzlichen Pflicht, auch alle Umstände zu ermitteln, die zu Gunsten des Beschuldigten sprechen?
Und wie kommen Sie überhaupt darauf, einen Beschuldigten als Drecksack zu sehen? Auch der schlimmste Straftäter ist und bleibt ein Mensch wie Sie und ich Ihr Nachbar. Er hat trotz seiner Tat die gebührende Achtung als Mensch verdient.
Ein Staatsanwalt, der Beschuldigten mit dieser Einstellung gegenübertritt und diese auch noch hinausposaunt, scheint mir ungeeignet, ausgerechnet die „objektivste Behörde der Welt“ zu vertreten.
Update: Der Tagesspiegel hat das Zitat mittlerweile abgeändert.
Web 2.0. Die Meinungen gehen auseinander. Aggressionen kochen hoch. Das kennt man ja, denkt nur mal an die Diskussion um Cherry Coke.
Ich will mir keine Gedanken machen, ob Web 2.0 was wird. Oder nicht. Mich interessiert momentan nur, ob wirklich genug (heiße) Luft für eine Börsenblase vorhanden ist.
Im Gegensatz zu Don Alphonso denke ich gerne an die New Economy. Was weniger daran liegt, dass mir die Phase den bisher einzigen Aufsichtsratsposten meines Lebens beschert hat. Sondern mehr daran, dass ich Vertical Net und ICG verkauft habe, kurz nachdem Bild Deutschland an den Neuen Markt gerufen hat.
Außerdem bin ich wahrscheinlich nicht der einzige, dem Fondssparen mittlerweile auf den Zeiger geht. Web 2.0 klingt sooooooo süß und verheißungsvoll. Offensichtlich handelt es sich im Technologiesegment um die erste Vision seit dotcom, die faszinieren kann, ohne dass man auch nur den Hauch einer Ahnung braucht, um was es eigentlich geht.
Bleibt nur eine Frage. Allerdings die schwierigste. Wo steigen wir jetzt ein? Sachdienliche Hinweise, am besten mit WKN oder ISIN, bitte in die Kommentare.
Ich gebe zurück an die Experten, zum Beispiel Mario Sixtus.
Fahnder und Politiker fürchten angeblich ein anstehendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es könnte E-Mails, Handydaten (z.B. SMS, Adressen) und auch die bloßen Verbindungsdaten stärker schützen, berichtet Spiegel online.
Das kann man auch anders sehen. Zum Beispiel, wenn man häufiger erlebt, wie selbst bei vermeintlichen Ladendieben ganz selbstverständlich das Handy durchschnüffelt wird. Wie Computer monatelang ohne Bezug zum Tatvorwurf mitgenommen werden, bloß weil man ja theoretisch „noch was anderes“ entdecken könnte. Um nur zwei Beispiele zu nennen.
Warum eigentlich diese Panik, polizeiliche Eingriffe in Grundrechte sauber und ordentlich durch Richter kontrollieren zu lassen? Da wird dann so getan, als wäre es unglaublich aufwändig und beschwerlich, einen Beschluss einzuholen. Das ist ein Witz, wenn man sieht, wie gerne sich die Polizei sonst selbst verwaltet; man prüfe nur mal das Verhältnis zwischen operativen Kräften und reinen Schreibtischarbeitern.
Größer als der Aufwand ist nach meiner Meinung jedenfalls die Befürchtung, dass Richter von vornherein „no“ sagen und der rechtswidrige Eingriff somit nicht stattfinden kann. Vorbei wären dann die Zeiten, wo man Bedenken erst einmal zurückstellt. Zugreift. Und gelassen davon ausgeht, dass sich der Betroffene schon nicht wehren wird. Zum Beispiel, weil er nicht das Geld für einen Anwalt hat.
Von Eberhard Ph. Liliensiek (Pressebüro Düsseldorf)
Die oft beklagte Überlastung in der nordrhein-westfälischen Justiz zeigt offenbar die ersten klaffenden Lecks, aktuell beim Amtsgericht in Düsseldorf: Die Strafrichterin Hedda W. (64) hat kürzlich einen mutmaßlichen Betrüger davon kommen lassen, weil sie die Akte vernachlässigte. Am Donnerstag stellte sich heraus, dass Amtsrichter Heinrich L. (60) weit über hundert Knöllchen-Verfahren in die Verjährung getrieben hat.
Wen trifft eine Schuld an solchen Zuständen?
Spiegel online zitiert einen Ermittler im Fall Tim:
Wer einen Zweieinhalbjährigen schlage, rechne zumindest mit dem Tod des Kindes.
The world according to police officers. Dort ist es nachts schon mal kälter als draußen.
Wenn die Sache derart simpel wäre, müsste man wohl kaum zu so rüden Ermittlungsmethoden greifen, wie sie n-tv berichtet:
Nach einem Bericht des „Hamburger Abendblatts“ war Oliver H. in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag auf dem Flur der Polizei Tims Mutter gegenübergestellt worden. Der Mann sei in Tränen ausgebrochen und habe die Tat gestanden: „Ich bin für den Tod von Tim verantwortlich“, zitiert ihn die Zeitung. Die junge Frau sei daraufhin zusammengesunken.
Der Ablauf dieses Falles bestätigt bislang wieder mal, dass Beschuldigte am besten eines machen – eisern schweigen. Der Schaden, den echte oder vermeintliche Teilgeständnisse angerichtet haben, ist ja nicht nur an den „Killer“-Schlagzeilen der Bildzeitung abzulesen.