Wer von einer finanziell klammen Firma eingestellt und bald darauf wieder auf die Straße gesetzt wird, kann möglicherweise Schadensersatz verlangen. Das Handelsblatt berichtet über ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm. Dort war eine Chefsekretärin aus ungekündigter Stellung abgeworben worden. An ihrem ersten Arbeitstag fand sie nur verwaiste Räume vor. Am nächsten Tag die Kündigung. Der Arbeitgeber muss ihr die Differenz zwischen vereinbartem Lohn und Arbeitslosengeld zahlen. Denn er hätte der Mitarbeiterin offenbaren müssen, dass ihr Job akut gefährdet ist.