Das Amtsgericht Hagen informiert meine Kollegin darüber, dass ein Vollstreckungsbescheid nicht zugestellt werden konnte:
Grund: Empfänger verstorben
In der Anlage der amtliche Vordruck auf Neuzustellung eines Vollstreckungsbescheides. Mit der Bitte, diesen gut lesbar auszufüllen. In dem Antrag kann man lediglich eine Angabe machen: die „neue Anschrift“.
Fragt sich nur, das dann noch was bringt.