EU-FÜHRERSCHEINE: GÜLTIG !

Führerschein weg? Ab ins Ausland! Das Europarecht macht es möglich. Denn grundsätzlich sind alle EU-Führerscheine gleichwertig. Wenn also ein Deutscher in einem EU-Land eine Fahrerlaubnis erhalten hat, ist diese auch in Deutschland gültig. Zumindest dann, wenn eine hier in Deutschland vom Strafrichter verhängte Sperrzeit für die Wiedererteilung abgelaufen ist.

Praktisch scheitern viele Bewerber nach Ablauf der Sperrzeit am neuen Führerscheinantrag. Stichwort MPU. Da liegt der Gang ins Ausland nahe; mittlerweile gibt es eine ganze Führerscheinindustrie.

Die deutschen Gerichte steuern gegen – im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden, dass ein deutsches Straßenverkehrsamt einen tschechischen Führerschein einkassieren darf. Der Fahrer war in Deutschland bereits unter Drogeneinfluss am Steuer aufgefallen. Die MPU hatte er nicht bestanden.

Ob die Entziehung dauerhaft ist, wird sich erst noch zeigen. Denn das muss noch im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Die Regelung ist lediglich vorläufig.

Mit dieser Entscheidung ist aber zumindest klar, dass EU-Führerscheine in Deutschland nicht von vornherein ungültig sind. Bis zur ersten Kontrolle und dem Entziehungsbescheid des Straßenverkehrsamtes fährt der Betreffende legal.

(Link gefunden bei RA Hoenig)