Selbst wenn man einen Polizisten nicht direkt als Clown bezeichnet, kann das als Beleidigung gewertet werden. Nach einem Bericht des stern verurteilte das Amtsgericht einen Fahrgast, der bei einer Kontrolle in der Berliner U-Bahn den Dienstausweis eines Polizisten sehen wollte. Hierbei äußerte der Fahrgast: „Da könnte ja jeder Clown kommen.“
Die Strafe wäre nur gerechtfertigt, wenn aus den konkreten Umständen klar war, dass der Fahrgast den Polizisten tatsächlich beleidigen wollte. Vom Wortlaut der Äußerung her war es jedenfalls keine Beleidigung.
(Danke an R. Gehrmann für den Hinweis)