Die Verteidigerin des angeklagten Holocaust-Leugners Ernst Zündel gerät ins Visier der Staatsanwaltschaft. Die Ermittler überprüfen, ob eine Verteidigungsschrift der Anwältin eine Volksverhetzung darstellt. Im Visier ist laut einem Bericht von tagesschau.de auch Rechtsanwalt Horst Mahler. Es soll Anhaltspunkte dafür geben, dass er trotz Berufsverbotes die Verteidigung weiter beeinflusst.
Für mich stellt sich die Frage, wie man so einen Mann wie Zündel wirksam verteidigen soll, wenn man sich als Anwalt durch Wiedergabe des historischen Standpunktes des eigenen Mandanten – und sei dieser noch so absurd – der Gefahr der Strafverfolgung aussetzt. Ich hoffe, dass das Einschreiten der Staatsanwaltschaft nur seinen Grund darin hat, dass sich die Anwältin (nachweislich) die Meinung ihres Auftraggebers zu Eigen macht. Damit wäre dann wohl wirklich eine Grenze überschritten, welche das geltende Strafrecht derzeit zieht.
(Danke an Torsten Kleinz für den Link)