Ein Arzt muss Patienten nicht behandeln, wenn diese die Versichertenkarte nicht vorlegen. In Frankfurt wurde ein Mediziner vom Vorwurf des Berufsvergehens freigesprochen. Er hatte sich geweigert, eine Frau zu untersuchen. Auf die Zusage, dass die Versichertenkarte nachgereicht wird, ließ er sich nicht ein (Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Frankfurt).