Der Berliner Generalstaatsanwalt Karge soll auf einer Podiumsdiskussion gesagt haben, er lasse sich bei der Kindererziehung einen Klaps nicht verbieten. Das berichten die Berliner Zeitung und der Tagesspiegel.
Das wäre wirklich eine bemerkenswerte Äußerung für einen Beamten – insbesondere für einen Chefankläger. Immerhin genießen alle Kinder in Deutschland einen Anspruch auf gewaltfreie Erziehung. Das ergibt sich nicht nur aus dem Grundgesetz. Auch in den Länderverfassungen (z.B. Artikel 6 in Nordrhein-Westfalen), im Bürgerlichen Gesetzbuch und etlichen anderen Vorschriften, zum Beispiel in den Gesetzen zur Jugendhilfe, ist das Gewaltverbot seit geraumer Zeit verankert.
Eigentlich müsste jetzt – durchaus im öffentlichen Interesse – ermittelt werden, ob und in welchem Umfang Herr Karge in nicht verjährter Zeit von seinem vermeintlichen Recht Gebrauch gemacht hat. Einen Anfangsverdacht wird man kaum verneinen können.