Die Eingangskontrollen bei Gericht sind streng. Ein gutes Beispiel: das Gericht, an dem ich heute Morgen einen Termin hatte. Eine Mutter musste vor uns sogar ihren Kinderwagen durch den Metalldetektor schieben. Das Handy meines Mandanten wurde gegen Quittung einkassiert.
Jenes Gericht ist nicht nur renommiert. Es wurde auch gerade renoviert. Die Kantine im unteren Stockwerk ist „öffentlich“ und durch einen Seiteneingang zu betreten, der auf der Rückseite des Gebäudes liegt. Ohne Kontrolle. Das geht auch nicht anders. Denn dort werden auch die Mitarbeiter umliegender Behörden verpflegt.
Mitarbeiter des Gerichts und Besucher wollen sich allerdings auch stärken. Deshalb ist der Kantineneingang innerhalb des Gerichtsgebäudes durch eine Doppelschleuse gesichert. Richter und Angestellte haben Mikrochips erhalten. Damit winken sie vor einem Display, dann geht die Schleuse auf.
Auch für die Besucher, die schon die Eingangskontrolle des Gerichts hinter sich haben, hat man eine Lösung gefunden. Neben dem Display steht auf einem Zettel eine handschriftliche PIN. Diese PIN gibt der Besucher ein, die Schleuse zur Kantine öffnet sich.
Der Besucher muss sich die PIN des Tages merken. Sie gilt zwar für alle Gäste, aber auf dem umgekehrten Weg durch die Schleuse ist sie nicht angeschlagen. Wer die PIN allerdings im Kopf behält, kann sie auf der anderen Seite der Schleuse wieder eingeben. Die Schleuse geht auf, der „Rückweg“ ins Gericht ist frei. Ohne Kontrollen.
Als ich mir ansah, wie die Justizwachtmeisterin am Haupteingang im Kinderwagen nach Waffen, Säure und Bomben kramte, tat mir die Frau fast ein wenig Leid. So viel Einsatz. Und alles sinnlos, weil die Architekten des Sicherheitssystems potentielle Gewalttäter offensichtlich für unterbelichtet halten.
Wenn sie sich da mal nicht irren.