Jemand ärgert sich über einen Kommentar. Er mailt:
„Wir bitten um Übermittlung der Userdaten zur weiteren Verfolgung der Angelegenheit. Besten Dank.“
Ich antworte:
„Meinen Sie das wirklich ernst?“
Er schreibt:
„Nein, das war ein Test. Ich werde natürlich unsere Anwälte bitten, die nötigen rechtlichen Schritte gegen Unbekannt einzuleiten und bei der Staatsanwaltschaft beantragen zu lassen, Sie zur Speicherung und Herausgabe der entsprechenden Daten aufzufordern.“
Hurra, ich habe bestanden.