SCHNELLER IN DIE KARTEI

Für Beschuldigte und Verurteilte ist der Weg in die DNA-Kartei kürzer geworden. Bisher war in der Regel eine richterliche Anordnung erforderlich. Diese wird jetzt nicht mehr gebraucht, wenn der Betreffende schriftlich einwilligt. Er muss vorher darüber belehrt werden, wofür die Daten verwendet werden.

Die Unterschrift muss aus freien Stücken erfolgen. Sie darf nicht mit irgendwelchen (leeren) Versprechungen erkauft werden. Ob und wie man sich künftig daran halten wird, darf mit Spannung erwartet werden. Wenn man die Sorgfalt erlebt, mit der Beschuldigte mitunter über ihre Schweigerechte belehrt werden, sollte man sich allerdings keine zu großen Hoffnungen machen, dass jede Einwilligung auch eine solche ist.

Die Aufnahme in die DNA-Kartei wird insgesamt erleichtert. Künftig reicht es auch aus, wenn jemand mehrere leichte Straftaten begangen hat bzw. dieser verdächtig ist. Eine Serie wird also der sonst erforderlichen schweren Straftat gleichgestellt. Konkret bedeutet dies, dass sich die Sammelfreude künftig auch auf Schwarzfahrer, Ladendiebe und Sprayer erstrecken wird.