ANWALTSGEHEIMNIS

Manche Anwälte haben Nerven. Oder keine Ahnung.

Ein Kollege verlangt zum Beispiel von mir, dass ich ihm die Privatadresse eines früheren Mandanten gebe. Auf über zwei Seiten erklärt er mir, warum seine Auftraggeberin, eine Firma, ein „berechtigtes Interesse“ daran habe, die Adresse zu erfahren.

Ich sei angeblich zur Herausgabe der Adresse verpflichtet, weil der frühere Mandant meinen Namen auf seiner Internetseite erwähnt.

Schön und gut. Ich habe dem Kollegen allerdings schon telefonisch gesagt, dass ich mit meinem früheren Mandanten gesprochen habe. Früheren deshalb, weil ich in der aktuellen Sache eben noch kein Mandat habe. Und dass dieser frühere Mandant es untersagt hat, Daten über ihn an den Anwalt zu übermitteln. Das habe ich dem Juristen auch noch per Mail bestätigt.

Trotzdem werde ich nun unter Fristsetzung noch einmal aufgefordert, die Adresse herauszugeben. Oder meine Weigerung schriftlich („nicht per E-Mail“) zu begründen.

Dazu sage ich nur a) Anwaltsgeheimnis und b) ich verstoße nie gegen Weisungen meiner Mandanten. Der Kollege hat diese Info selbstverständlich auch noch einmal erhalten.

Per Mail.