Ein Serverinhaber muss unter Umständen für den Traffic bezahlen, den eine DoS-Attacke verursacht hat. heise online berichtet ausführlich über ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Gelnhausen.
(Danke an Andrea Altefrone für den Link)
Ein Serverinhaber muss unter Umständen für den Traffic bezahlen, den eine DoS-Attacke verursacht hat. heise online berichtet ausführlich über ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Gelnhausen.
(Danke an Andrea Altefrone für den Link)
Ich bin kein Sozialarbeiter.
Ich bin kein Sozialarbeiter.
Ich bin kein Sozialarbeiter.
Nur für den Fall, dass ich jemandem in nächster Zeit wieder mit größtmöglicher Kulanz helfe.
Ist aber eher unwahrscheinlich nach dem Mandanten gerade. Der will noch nicht einmal die 12 € bezahlen, welche uns die Justizkasse für die Übersendung einer Akte in Rechnung stellt.
Prostitution kann auch in kleineren Gemeinden nicht mehr einfach so flächendeckend verboten werden. Das Bundesverwaltungsgericht fordert in einem Urteil von den Städten eine sorgfältige Abwägung der „Gefahren“. Insbesondere müsse berücksichtigt werden, dass Prostitution weitgehend legalisiert ist und nicht mehr als gemeinschaftsschädlich gilt.
Ein kostenloses Tool, um kurz eine Voicemail aufzunehmen? Das sich problemlos in Outlook integriert? Bitte WaxMail probieren.
Mir gefällt’s.
Keine Angst, es gibt auch künftig keine Podcasts.
Die Ehe eines Ausländers mit einem Deutschen bzw. einem EU-Bürger weckt bei Ausländerbehörden mitunter Skepsis. Meist sind es größere Altersunterschiede, welche dann zu ausgiebigen Interviews führen.
Die oftmals überraschend angesetzten Fragerunden sollen klären, ob tatsächliche eine „familiäre Lebensgemeinschaft“ besteht. Nicht die Ehe, sondern nur das tatsächlich Zusammenleben begründen nämlich ein Aufenthaltsrecht.
Die Ehegatten werden getrennt befragt. Dazu können sie nicht gezwungen werden, aber viele lassen sich spontan darauf ein. Wenn das Ausländeramt sorgfältig arbeitet, wird dann ein ganzer Fragenkatalog abgearbeitet, um später Widersprüche aufzeigen und eine Scheinehe nachweisen zu können.
Der Fragebogen sieht zum Beispiel so aus:
Gestern habe ich mal wieder die Büro-Daten auf DVD gebrannt. Da momentan nur der PC meiner Kollegin einen DVD-Brenner hat, müssen zuerst alle Daten durchs Netzwerk gejagt werden. Ein schönes Geduldsspiel, bei zehntausenden Textdateien.
Ich hoffe, dass es künftig mit einer externen 250 GB-Festplatte schneller geht. Die habe ich nämlich gerade bestellt.
Privatverkäufer auf ebay tappen häufig in eine Haftungsfalle. Sie vergessen, die Haftung für Sachmängel auszuschließen, obwohl sie das im Gegensatz zu gewerblichen Anbietern sehr weitgehend dürfen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erläutert die Hintergründe.
Auch zum Thema: Das Amtsgericht Kamen interpretiert den Satz „Wichtige Info, es handelt sich hier um eine Privatauktion und ich übernehme nach dem EU-Recht keine Garantie“ als wirksamen Gewährleistungsausschluss (Urteil gefunden bei der Kanzlei Dr. Bahr).
(Danke an Andrea Altefrone und Matthias Böse für den Hinweis)
Herr Harste, ich habe einen Tipp fürs Tiefkühlsortiment: Villa Culinaria von Interfrost. Asiazeugs in der US-Pappschachtel. Makes you feel like Hollywood. Schmeckt überdies einfach geil. Da können selbst bessere Glutamatschleudern aka China-Restaurant und Thai-Imbiss nicht mithalten.
Absolut heiß. So, ich gehe jetzt nachspülen. Hoffentlich reicht kaltes Wasser.
Mich erreichen einige Leserzuschriften. Tenor: Wir wollen nicht ständig Diskussionen über echte und vermeintliche Rechtschreibfehler im law blog lesen. Wir wollen auch nichts mehr über das Fugen-S wissen. Und hört uns auf mit dem Zwiebelfisch.
Ehrlich, mir geht es ebenso.
Deshalb gilt ab jetzt: Hinweise auf Fehler und Fehltritte sind nach wie vor willkommen. Aber Diskusssionen – von mir aus mit Kopie des beanstandeten Beitrags – finden bitte künftig nur noch in diesem Beitrag hier statt. Er heißt „Fundbüro für Zwiebelfische“ und ist jederzeit auffindbar – über die Schlagwortsuche auf der Archivseite.
Aus dem Schreiben eines Schuldners:
Ich habe gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt. Gegen die Forderung an sich bestehen keine Bedenken. Nach sachkundiger Beratung muß ich davon ausgehen, dass gegen die Geltendmachung der Forderung formale Bedenken bestehen. Mir wurde insbesondere mitgeteilt, dass die durch Ihre Einschaltung entstandenen Kosten erheblichen Bedenken begegnen. Aus diesem Grunde wird eine gerichtliche Klärung voraussichtlich unvermeidlich sein, obwohl ich dies Ihrer Mandantin gerne erspart hätte, die sich mir gegenüber stets hilfsbereit und menschlich zugetan gezeigt hat. Ich lege Wert auf die Feststellung, dass ich mich in dieses Gerichtsverfahren ausschließlich durch die Art und Weise des Vorgehens Ihres Büros hineingezwungen sehe.
Die Anwälte sind die Bösen. Ist klar. Der Herr vergisst leider zu erwähnen, dass er sich einen größeren Betrag gepumpt hat. Doch statt das Geld wie versprochen innerhalb eines Monats zurückzuzahlen, verschwand er lieber von der Bildfläche. Nachdem wir ihn aufgestöbert haben, macht er jetzt auf Operette.
Ganz schlechter Stil.
Es tut immer mal wieder gut, eine Nebenklage zu vertreten. Plötzlich sitzt du neben dem Staatsanwalt. Dein Interesse ist, dass die Angeklagten bestraft werden und dein Mandant, das Opfer, zu einem vernünftigen Schmerzensgeld kommt. Sonst sind die Prozesse in deinem Hirn, verkürzt gesagt, auf das gegenteilige Ergebnis programmiert.
Normalerweise sitzt du dort drüben, auf der anderen Seite des Raums. Dort versuchen jetzt die Angeklagten mit Hilfe der Verteidiger, ihre Haut zu retten. Einer der Anwälte bemüht sich, deinen Mandanten zu verunsichern. Die Wiederholung von Fragen (in der Hoffnung, dass die Antworten mit der Zeit aufweichen) weckt in dir den Beschützerinstinkt. Unerhört, so eine Fragetechnik. Die Richterin sieht es genauso, glücklicherweise.
Dann der Versuch der Diskreditierung. „Sind Sie wegen Körperverletzung vorbestraft?“ Aus deiner Warte an sich Anlass, HB-Männchen zu spielen. Glücklicherweise kann der Mandant auf die Frage aber guten Gewissens mit „Nein“ antworten. Richterin und Staatsanwalt machen entschlossen Notizen. Ein schönes Eigentor.
Abschweifen, der Notanker. Was hat sich lange nach der Tat auf einem Schulhof abgespielt? Gab es später noch Gespräche zwischen den Beteiligten? Allerdings ist die Luft schon lange raus, als du dir die Frage erlaubst, ob man tatsächlich beabsichtigt, 25 Lebensjahre des Opfers in Echzeit durchzugehen.
Dann ist der Spuk zu Ende. Die Resignation kommt überraschend. Schon keine Fragen mehr? War’s das für heute? Ehrlich? Na ja, so viel Pseudo-„Bissigkeit“ macht den Job für die Anklageseite eigentlich recht komfortabel.
Du drückst dem Staatsanwalt die Hand und hoffst inständig, dass er über dich nicht häufiger das denkt, was du über die Performance deiner Kollegen denkst. Der Händedruck ist eigentlich offen und freundlich. Fragt sich nur, wie man das jetzt interpretieren darf.
Jetzt hat sich ein Mandant doch noch entschlossen, den gegen ihn bestehenden Haftbefehl nicht länger zu ignorieren. Er will sich stellen und nimmt es in Kauf, dass er bis zur Hauptverhandlung in Haft sitzen muss.
Immerhin bleibt ihm die Chance, den Verhandlungssaal als freier Mann zu verlassen. Erfreulicherweise hatte das Gericht nämlich im ersten Verhandlungstermin signalisiert, dass es meiner rechtlichen Bewertung des Delikts zustimmt und deshalb – wenn auch mit Bauchschmerzen – eine Haftstrafe von zwei Jahren möglich ist. Die könnte dann zur Bewährung ausgesetzt werden.
Dummerweise hatte sich der Betroffene vor der Hauptverhandlung abgesetzt. Auch für mich war er nicht erreichbar. Ich konnte ihm die gute Nachricht also leider nicht überbringen. Dass das Gericht nach monatelanger „Flucht“ den Haftbefehl noch einmal aufhebt, halte ich für eher unwahrscheinlich.
Aber einen Versuch ist es wert.
Herr S. ist ein Freund. Ein guter Freund. Er hat nämlich von meinem Mandanten B. einen Auftrag erhalten: „Ich soll mich mit Ihnen in Verbindung setzen.“ B., der mit Haftbefehl gesucht wird, möchte wissen, wie er sich weiter verhalten soll. Sagt Herr S.
Warum ruft Herr B. mich nicht selbst an?
Er hat kein Geld zum Telefonieren.
Warum geben Sie ihm nicht einen Euro, damit er mich aus einer Telefonzelle anrufen kann? Oder leihen Sie ihm Ihr Handy.
Das kann ich schon machen. Sie können es mir aber auch sagen, dann richte ich es Herrn B. aus. Ich weiß ja nicht, wann ich ihn sehe. Ich bin doch sein Freund.
Ich kenne Sie aber nicht. Theoretisch könnten Sie auch von der Polizei sein. Wäre doch ein guter Trick, um zu klären, ob ich etwas weiß.
Nein, Herr B. ist nur ein Bekannter. Ich will doch nur helfen.
Tut mir Leid, aber ich kann Ihnen nichts sagen. Selbst wenn ich etwas wüsste.
Klick.
Ist jetzt schon einige Tage her. Herr B. hat mich noch immer nicht angerufen.
Meine Sekretärin erzählt von einem Mandanten, der in der Tür stand und beharrlich schwieg. Als sie fragte, um welche Sache es geht, sagte er:
Cannabis
Das, mit Verlaub, hilft in einem strafrechtlich ausgerichteten Anwaltsbüro bei der Aktensuche auch nicht richtig weiter.
Der Fränkische Tag berichtet über die Strafsache gegen einen so genannten Raubkopierer. Der Mann erhielt 6.000 € (150 Tagessätze) Geldstrafe:
Ein großer Hai war der Angeklagte wohl nicht, denn ein Verkauf der urheberrechtlich geschützten Werke konnte ihm nicht nachgewiesen werden. „Ich bin Filmliebhaber und sammle das Zeug halt“, meinte der Angeklagte, der zudem einen Großteil der Filme, wenn sie ihm gefielen, legal im Original gekauft hat.
Vielleicht sollte man dem Mann, bevor er sich die Vorstrafe ins Register schreiben lässt, das Zauberwort zuflüstern. Es heißt Berufung. Oder vielleicht sogar Sprungrevision. Denn aus dem Artikel ergibt sich manches. Nicht aber, dass er sich mit seinem Eigenkonsum ohne weiteres strafbar gemacht hat.