Die Richterin fragte, und ich bin verwirrt. Weil ihre Fragen eigentlich nur Sinn machen, wenn sie das Sachverständigengutachten nicht für erforderlich hält. Das Gutachten wurde aber längst eingeholt. Für teuer Geld. Und der Sachverständige musste sich auch noch vom Anwalt der Gegenseite, für die das Gutachten nicht schmeichelhaft ausgefallen ist, in einem besonderen Termin befragen lassen.
Will das Gericht jetzt wieder auf Umstände hinaus, die am Anfang des Prozesses eine Rolle spielten? Und am Ende meinen Mandanten verurteilen?
Ich werde vorsorglich für den Fall, dass wir doch noch was auf die Mütze kriegen, einen Antrag stellen. Nämlich die Kosten der Beweisaufnahme der Staatskasse aufzuerlegen. Wegen unrichtiger Sachbehandlung. Das ist nach dem Gerichtskostengesetz möglich.