PROSTITUTION NICHT SCHÄDLICH

Prostitution kann auch in kleineren Gemeinden nicht mehr einfach so flächendeckend verboten werden. Das Bundesverwaltungsgericht fordert in einem Urteil von den Städten eine sorgfältige Abwägung der „Gefahren“. Insbesondere müsse berücksichtigt werden, dass Prostitution weitgehend legalisiert ist und nicht mehr als gemeinschaftsschädlich gilt.

(beck-aktuell)