Privatverkäufer auf ebay tappen häufig in eine Haftungsfalle. Sie vergessen, die Haftung für Sachmängel auszuschließen, obwohl sie das im Gegensatz zu gewerblichen Anbietern sehr weitgehend dürfen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erläutert die Hintergründe.
Auch zum Thema: Das Amtsgericht Kamen interpretiert den Satz „Wichtige Info, es handelt sich hier um eine Privatauktion und ich übernehme nach dem EU-Recht keine Garantie“ als wirksamen Gewährleistungsausschluss (Urteil gefunden bei der Kanzlei Dr. Bahr).
(Danke an Andrea Altefrone und Matthias Böse für den Hinweis)