Dann war da noch der Mandant, der aus London zu einem Gerichtstermin in Duisburg einfliegt. Um dann zu erleben, dass der Termin etwa 200 Sekunden dauert. So lange braucht der Richter, um zu erklären, dass er zunächst ein Zwischenurteil über die internationale Zuständigkeit des Gerichts erlassen wird.
Andererseits ist die Nachricht in der Sache besser als endloses Geplänkel über Sachfragen. Denn jetzt besteht die realistische Chance, dass die Klage ohne Sachprüfung als unzulässig abgewiesen wird. Weil das deutsche Gericht gar nicht zuständig ist. Dagegen haben wir auf Seiten der Beklagten natürlich nichts.
Auf jeden Fall geht der Prozess mit dem Streit um Zuständigkeitsfragen zunächst in eine Art Warteschleife. Wenn es gut läuft, wird rein gar nichts mehr passieren, bis das Zwischenurteil durch die Instanzen gelaufen ist. Schön für uns, wir haben es logischerweise überhaupt nicht eilig.
Insofern hielt sich die Trauer um den verlorenen Arbeitstag dann doch in Grenzen.