NUR SCHRIFTLICH

Sonderleistungen bei Heimverträgen dürfen nur berechnet werden, wenn es einen schriftlichen Vertrag gibt. Der Bundesgerichtshof sprach den Erben einer verstorbenen Heimbewohnerin jetzt 55.000 € zu, weil der Einzelzimmerzuschlag für die Frau nicht in der nötigen Form vereinbart worden war. Das Heim hatte jahrelang 29,60 € pro Tag berechnet.

(beck-aktuell)