Ein großer Düsseldorfer Verkehrsbetrieb hat jetzt doch die angemessenen Gebühren für eine Unfallschadenregulierung erstattet. Zunächst wollte der große Düsseldorfer Verkehrsbetrieb nur eine 0,9 Gebühr zahlen. Angeblich handelte es sich um eine unterdurchschnittliche Angelegenheit.
Der Verweis auf mittlerweile 70 Urteile, die in vergleichbaren Fällen die Regelgebühr von 1,3 zusprechen, überzeugte den großen Düsseldorfer Verkehrsbetrieb. Der Restbetrag wird jetzt überwiesen – wenn auch „allein im Erledigungsinteresse“.