LASST EUCH NICHT …

Der Mandant stand vorhin im Media Markt Konstanz und war von mir gut vorbereitet. Auf die müde Auskunft des Verkäufers „Das Gerät müssen wir einschicken, dauert mindestens 14 Tage“ hatte er eine Gegenforderung parat: „Für den Zeitraum müssen Sie mir aber ein Ersatzgerät stellen.“

Ersatzgerät? Der Verkäufer wehrte sich mit Händen und Füßen. Gut, sagte mein Mandant, dann eben eine Bescheinigung, dass ein Ersatzgerät verweigert wird. Und damit auch die zumutbare Nachbesserung. „Dann kriegen sie am Montag das Rücktrittsschreiben von meinem Anwalt. Sie können mir natürlich auch gleich den Kaufpreis erstatten.“

Der Verkäufer war ein harter Knochen. Als mein Mandant anbot, doch mal bei mir anzurufen, ging er tatsächlich darauf ein. Und wollte mich am Handy überzeugen, dass die Sache mit dem Ersatzgerät Humbug ist.

Zwei Minuten später war das Gespräch beendet. Der Verkäufer ging ins Lager und holte ein Ersatzgerät. Von dem er steif und fest behauptet hatte, dass es so was im Media Markt überhaupt nicht gibt. Der Mandant rief noch mal an und bedankte sich. Im Hintergrund lief, glaube ich, dieser Jingle: „Lasst euch nicht verarschen…“