ONLINE-BELEIDIGUNG

Für Online-Beleidigungen ist ein Streitwert von 5.000,- EUR angemessen, hat das Amtsgericht Hamburg entschieden. Der Beklagte hatte in einem Forum über den Kläger geschimpft:

„Herr C. hat offensichtlich Zahlungsprobleme, weil ihn einige große Vermarkter gekickt haben und auch Strafantrag gestellt haben. Wer mit Herrn C. Geschäfte macht ist leider selber Schuld. Impressum lesen hilft.“

Ein Prozess mit diesem Streitwert kostet den Verlierer ca. 2.100,- EUR Anwalts- und Gerichtsgebühren.

Näheres bei der Kanzlei Dr. Bahr.