NUR MIT PUMPE

In Ratingen, berichtet die Rheinische Post, hat die Polizei eine 41-Jährige festgenommen. Die Frau soll im Hof des Polizeireviers die Luft aus den Reifen der Polizeiautos gelassen haben. Sie schaffte drei Wagen, bevor sie erwischt wurde.

Ob solche Streiche strafbar sind, wird seit langem diskutiert, bevorzugt in Anfängerübungen an der Universität.

Die sogenannte herrschende Meinung stellt auf den Aufwand und die Mühe ab, der mit dem Wiederbefüllen der Reifen verbunden ist. Sie sieht dann auch eine erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung und bejaht eine Sachbeschädigung. Anders soll es nur sein, wenn zum Beispiel eine Luftpumpe greifbar ist. (Alter Juristengrundsatz: Keine Ausnahme ohne Ausnahme von der Ausnahme.)

Die Gegenauffassung sagt: keine Sachbeschädigung ohne Substanzverletzung; ein platter Reifen ist auch ein Reifen. Das klingt für mich überzeugender. Immerhin ist der Sachentzug (zum Beispiel vorübergehendes Verstecken einer Sache) auch nicht strafbar, obwohl er weiter geht. Vielleicht blitzt hier auch die löbliche Auffassung des (früheren) Gesetzgebers durch, dass man nicht für alles die Keule des Strafrechts schwingen muss.

Womöglich beweisen die Beamten Galgenhumor und verzichten auf den Strafantrag.