EINFACHER KLAGEN

Ein deutsches Verkehrsunfallopfer kann die Haftpflichtversicherung seines Unfallgegners vor einem deutschen Gericht verklagen, sofern die Versicherung ihren Sitz in einem EU-Land hat. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Näheres ergibt sich aus der Pressemitteilung vom heutigen Tag.