UNWIRSCH

Eine Richterin bat mich um Rückruf. Um sich zu entschuldigen. Sie hatte mich bei der Stellung von Anträgen unwirsch behandelt. Es ging um eine Formulierung. Sie hatte etwas völlig anderes gehört, als ich gesagt habe.

Das merkte sie aber erst, als sie die Anwälte in der Sache nach uns – sinngemäß – fragte, ob der Vetter immer so belämmert ist. Da haben ihr die Kollegen wohl gesagt, dass ich immer „ausgebaut“ und nicht „eingehängt“ gesagt habe, das Missverständnis somit auf ihrer Seite liegt.

Fand ich wirklich nett, dass sie sich gemeldet hat und die Sache nicht einfach auf sich beruhen ließ.

UNRICHTIG (?)

Die Richterin fragte, und ich bin verwirrt. Weil ihre Fragen eigentlich nur Sinn machen, wenn sie das Sachverständigengutachten nicht für erforderlich hält. Das Gutachten wurde aber längst eingeholt. Für teuer Geld. Und der Sachverständige musste sich auch noch vom Anwalt der Gegenseite, für die das Gutachten nicht schmeichelhaft ausgefallen ist, in einem besonderen Termin befragen lassen.

Will das Gericht jetzt wieder auf Umstände hinaus, die am Anfang des Prozesses eine Rolle spielten? Und am Ende meinen Mandanten verurteilen?

Ich werde vorsorglich für den Fall, dass wir doch noch was auf die Mütze kriegen, einen Antrag stellen. Nämlich die Kosten der Beweisaufnahme der Staatskasse aufzuerlegen. Wegen unrichtiger Sachbehandlung. Das ist nach dem Gerichtskostengesetz möglich.

NICHT ZUSTÄNDIG

Eine Frau rief mich an. Ihr Freund, ein nigerianischer Staatsbürger, ist bei der Einreise verhaftet worden.

In Mailand.

Ich hoffe, sie hat dann auch einen italienischen Anwalt erreicht. Wird sicher nicht ganz einfach gewesen sein, morgens um 2.37 Uhr.

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

LEBENSÜBERDRUSSGEDANKEN

So etwas passiert mir selten. Aber ich musste heute wirklich um Beherrschung kämpfen. Nämlich in dem Augenblick, als der Arzt in der Anhörung die angebliche Suizidankündigungen als Fakten darstellte. Mit der Begründung, die Angaben stünden ja immerhin so im Polizeibericht.

Ach, das was in Polizeibericht festgehalten ist, stammt aus mehr als dubiosen Quellen? Es hat sich auch gar nichts ereignet, was die behauptete Selbstmordabsicht tatsächlich bestätigt? (Gilt nicht, wenn man eine Frau, die in ihrem Auto durch die Stadt fährt, grundsätzlich für suizidal hält.) Keine der behaupteten Schlaftabletten weit und breit? So what, says the doctor, immerhin zitiert die Polizei Frau G. doch selbst mit der Aussage, sie sei derzeit schon etwas ausgelaugt und „irgendwie am Ende“, nach all der Streiterei in der Familie.

Aber sind wir das nicht manchmal alle? Und müssen wir deswegen in die Psychiatrie eingewiesen werden?

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KENNE SIE NICHT

Um 21 Uhr ruft mich Frau G. an. Sie ist gerade auf einer belebten Düsseldorfer Straße von der Polizei aus ihrem Auto geholt worden – wegen Suizidgefahr. Wie sich herausstellt, hat ihre Mutter telefonisch bei der Polizei behauptet, Frau G. wolle sich das Leben nehmen. Darauf nahm die Polizei den Wagen kurzerhand in die Fahndung.

Jetzt sitzt Frau G. auf der Wache. In Handschellen. Die Beamten wollen Frau G. einweisen lassen. Da sie das nicht entscheiden können, bitte ich Frau G., mich später aus dem Landeskrankenhaus noch einmal anzurufen, wenn sie mit dem Arzt und dem Beamten des Ordnungsamtes spricht.

Das tut Frau G. Kurz vor Mitternacht. Der im Zimmer anwesende Arzt weigert sich, mit mir zu sprechen. Nicht einmal auf den Hinweis, dass ich Frau G. kenne und ihm vielleicht wichtige Informationen zu ihr und ihrem familären Umfeld geben kann.

Der Herr vom Ordnungsamt will ebenfalls nicht telefonieren. Erst als ich ihn durch meine Mandantin nach seinem Namen, seiner Amtsstellung und dem Namen des Arztes fragen lasse, ist er dran.

Ich erkundige mich bei ihm, welche tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Suizidgefahr sprechen – außer den Anrufen bei der Polizei. Zunächst erzählt er was von einer Fahndung und zwei Polizeiberichten. „Da war ja mächtig was los, bis die Ihre Mandantin gefunden habe.“ Ich bohre weiter, will wissen, was er an verwertbaren Belegen in der Hand hat.

Da es anscheinend nichts gibt außer der Panikmache einer (psychisch erkrankten) Mutter, schwenkt er plötzlich um. „Ich sage gar nichts mehr, ich weiß doch gar nicht, ob Sie wirklich Anwalt sind. Ich kann Ihnen doch nicht einfach am Telefon Informationen geben.“ Ich frage ihn, ob Frau G. nicht den Wunsch geäußert habe, mit mir zu sprechen. Er bejaht. Ob sie das noch immer möchte. Frau G. bejaht. Er merkt, wohin die Reise geht und zieht die Notbremse. So lange ich mich nicht „legitimiert“ habe, diskutiere er nicht mehr. Außerdem habe man es eilig. „Wir müssen ja auch mal weiter.“

Ich will ihm vorschlagen, dass ich meinen Anwaltsausweis faxe, da ist das Gespräch abrupt beendet.

Bisherige Erkenntnisse aus dem Fall:

1) Es genügt ein Anruf bei der Polizei, um jemanden festnehmen und in die Psychiatrie bringen zu lassen. Es reicht völlig, wenn man sich als besorgter Angehöriger ausgibt und behauptet, die Person wolle sich das Leben nehmen.

2) Wenn ein Betroffener in einer schwierigen Situation seinen Anwalt einschaltet und dieser unbequeme Fragen stellt, ist es dagegen oberstes Gebot, die Diskussion mit irgendwelchem Datenschutz-Nonsens abzuwürgen.

Fortsetzung hier

MASSAKER GEPLANT ?

„Ich hatte einen Plan und wollte das durchziehen.“

So soll sich ein 16-jähriger Schüler auf Usedom in der Vernehmung geäußert haben. Ihm wird vorgeworfen, ein Massaker an seiner Schule geplant zu haben, berichtet Spiegel online.

Wieso sagt mir mein Gefühl, dass bei dieser Vernehmung kein Anwalt dabei war?

Update: Das Amtsgericht hat keinen Haftbefehl gegen den Jungen erlassen, berichtet der Nordkurier.

UM DEN BAUM GEWICKELT

Wer Autos mietet, sollte damit rechnen, dass die Vermieter ihn unnachsichtig in die Mangel nehmen. Vom kleinen Kratzer über den angeblich nicht aufgefüllten Tank bis zum Totalschaden: Kaum jemand sonst nimmt die eigenen Kunden so gerne und unbarmherzig in Regress wie die Mietwagenbranche. So zumindest mein Eindruck.

Aktueller Fall:

Herr S. hatte, wie schon häufig zuvor, ein Fahrzeug gemietet. Er war als einziger Fahrer eingetragen und hatte auch nicht vor, jemandem das Fahrzeug zu geben. Ein Freund von ihm nahm den Autoschlüssel, als Herr S. schlief. Der Freund hatte kurz zuvor seinen Führerschein verloren, was Herr S. nicht einmal wusste. Ebenso wenig war ihm bekannt, dass der Freund gar kein eigenes Auto mehr hatte.

Der Mann wickelte das Auto um einen Baum.

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DREISTE LÜGEN

N 24 berichtet über die mündliche Urteilsbegründung Düsseldorfer Terroristenprozess:

Der Senat kritisierte auch die Verteidiger. Sie hätten «Berufskriminelle mit dreisten Lügengeschichten» präsentiert, um die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen zu erschüttern. Zudem hätten sich Anwälte mit Zeugen zu heimlichen Gesprächen getroffen – diese Vorgänge würden inzwischen von der Staatsanwaltschaft untersucht.

Der erste Vorwurf ist alltäglich, der zweite aber schon bemerkenswert. Das klingt ja so, als hätten Verteidiger nicht das Recht, mit Zeugen zu sprechen. Und als wären sie verpflichtet, solche Gespräche dem Gericht anzuzeigen.

Das ist nicht richtig. Der Verteidiger darf eigene Ermittlungen anstellen. Er darf in diesem Rahmen auch mit Zeugen sprechen, und zwar auch mit denen, die möglicherweise negativ für den Angeklagten aussagen werden. Logisch, dass der Verteidiger keinen Druck auf die Zeugen ausüben oder sie gar bestechen darf. Aber das dürfen Staatsanwälte ja auch nicht.

Anzeigen muss der Verteidiger die Gespräche auch nicht. Ganz im Gegenteil: Auch seine Ermittlungen unterliegen dem Anwaltsgeheimnis. Würde er gegenüber dem Gericht Informationen preisgeben, die seinem Mandanten schaden und nicht in die Verteidigungsstrategie fallen, verletzte er die Pflichten gegenüber seinem Auftraggeber.

Diese Meinung bezieht sich auf das Zitat. Vielleicht ist der Sachverhalt ja auch anders. Oder der Reporter hat was falsch verstanden. Zu wünschen wäre es.

(Link gefunden bei RA Hoenig)

KLEINE MISSGESCHICKE

Sehr geehrter Herr F.,

ich habe, wie es aussieht, einen Pkw-Schlüssel verloren. Das Auto ist allerdings noch da. Auf der Homepage habe ich gelesen, dass man den Schlüssel sperren lassen kann und dann einen neuen zugeschickt erhält. Der noch vorhandene Schlüssel hat die Nummer …

Wäre nett, wenn Sie alles veranlassen.

Vielen Dank im Voraus.

U. Vetter

VIER WORTE

Die Aufnahme in die DNA-Kartei ist an hohe Hürden geknüpft. Die Entnahme der Körperzellen muss ein Richter anordnen. Der Beschluss muss nach dem Gesetz sorgfältig begründet werden. § 81g Abs. 3 Strafprozessordnung schreibt vor:

In der schriftlichen Begründung des Gerichts sind einzelfallbezogen darzulegen

1. im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 die für die Beurteilung der Erheblichkeit der Straftat bestimmenden Tatsachen,
2. die Erkenntnisse, aufgrund derer Grund zu der Annahme besteht, dass gegen den Beschuldigten künftig Strafverfahren wegen Straftaten von erheblicher Bedeutung zu führen sein werden, sowie
3. die Abwägung der jeweils maßgeblichen Umstände.

Wie ernst man diese strengen Anforderungen mitunter nimmt, zeigt ein Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin, einem Jugendlichen DNA zu entnehmen. Die Begründung lautet:

Vorstrafe wegen schweren Raubes.

NEU: KNASTBLOG

Neben dem law blog betreue ich ab heute auch den knastblog. Das Weblog beschäftigt sich mit allen Themen zwischen U-Haft und Resozialisierung.

Wichtig: Es ist ein offenes Blog. Beiträge sind herzlich willkommen. Neben Häftlingen dürfen sich Angehörige, Anwälte, Sozialarbeiter und ehrenamtliche Helfer äußern, aber natürlich auch Justizmitarbeiter, Richter und Staatsanwälte. Und natürlich sonst jeder, der etwas zum Thema beitragen möchte.

RECHT BEKOMMEN

Triumph für einen Junganwalt: Er klagte in eigener Sache fünf Euro ein, berichtet der Express. Ein Hund hatte in den Fußball des Advokaten gebissen.

Dass sich nur der Hund vor die Kamera traute, kann ich verstehen.

AN DER GRENZE

Das Amtsgericht verurteilt den Beklagten, an den Kläger 607,43 € zu zahlen. An sich nicht bemerkenswert, läge die Zulässigkeitsgrenze für die Berufung nicht bei 600,00 €. Bei der Vielzahl der Punkte, die der Richter bewerten musste, hätte er auch locker auf mindestens 7,44 € weniger kommen können.

Aber dann müsste er ja anfällig für sachfremde Erwägungen sein.