RÜCKRUF

„Herr P. bittet um Rückruf. Er hat um 13 Uhr einen Besprechungstermin, muss aber vorher noch etwas eilig fragen.“

Die Telefonnotiz datierte von 12.51 Uhr.

UNGEWISS

Kann man jemand dadurch beleidigen, dass man auf ein öffentliches Strafurteil verweist, das gegen diese Person ergangen ist?

Die Antwort ist mal wieder klar: Es kommt darauf an.

Ich werde der Mandantin wohl sagen müssen, dass sie für die geplante Aktion von mir kein grünes Licht erwarten kann.

PERSÖNLICHE DYNAMIK

BMW schickt heute einen Gutschein für Neuwagenbestellungen ab dem 20. September 2005:

Nach der Wahl ist vor der Wahl. Wie auch immer Sie gewählt haben, bei uns können Sie sich jetzt für mehr Dynamik entscheiden und ganz real profitieren. Kaufen Sie jetzt bei uns ein Auto, und erhalten Sie ihren persönlichen Entscheidungs-Bonus von € 1.000.-

Die Rücklaufquote würde mich interessieren.

SPRACHE SCHWACH

Dass Juristen sich mitunter nicht klar auszudrücken vermögen, ist bekannt. Jetzt kriegt die Bundesagentur für Arbeit die Folgen schlampiger Formulierungen zu spüren. Das Sozialgericht Dresden hält laut beck-aktuell die Kürzung des Arbeitslosengeldes für unwirksam, wenn sich jemand mit befristetem Arbeitsvertrag bei der Meldefrist vertut.

Im Gesetz steht, der Betroffene müsse sich „frühestens drei Monate“ vor Auslaufen seines Vertrages melden. Gemeint ist allerdings das Gegenteil: Der Arbeitslose muss sich mindestens (oder spätestens) drei Monate vor Vertragsende melden.

KOMMT RUNTER

Taxiblog:

Hier mal eine Sammlung der beliebtesten Namen unserer Kunden.

Typische Frage am Funk: “Wo soll ich denn klingeln?” Die am häufigsten genannten Namen lauten:

“Kommt Runter”, “Steht Draußen”, “Einmal Hupen” und natürlich die drei Brüder “Unten”, “Oben” und “Einmal Klingeln”.

NOTIZEN

Ich lege Wert auf sorgfältige Gesprächsdokumentation. Außerdem bin ich bekannt für meine Fähigkeit, juristische Zusammenhänge grafisch darzustellen. Ich möchte dies anhand einer Beratung mit familienrechtlichem Hintergrund verdeutlichen und veröffentliche meine diesbezüglichen Notizen von gestern.

KEIN GRUND ZUM SPAREN

Man hätte Hans Eichel ja glatt für einen Mann halten können, der seine Arbeit ernst nimmt. Hätte er gesagt, dass sein Finanzministerium selbstverständlich ständig, intensiv und auf allen Ebenen über Einsparungen nachzudenken hat, wäre es ja gut gewesen.

Alles andere wäre absurd: Bei gigantischer Staatsverschuldung, ständigen Haushaltslöchern, wegbrechenden Einnahmen und wackeligen Sozialsystemen müsste man einen Finanzminister auf der Stelle feuern, wenn er nicht ernsthafte Gedanken an die Einnahmenseite verschwendet.

Ob und was von den vielen Ideen, die in seinem Haus kursieren, umgesetzt wird, ist eine andere Frage. Und es bedarf sorgfältiger Prüfung, ob Einsparungen auch sozial vertretbar sind. Hätte Eichel sagen können. Aber stattdessen lässt der Finanziminister laut ARD jegliches Sparvorhaben dementieren. Und auch andere Politiker der Koalition verkünden quer durch die Medien, es gebe derzeit keinen Grund, über weitere Einsparungen nachzudenken.

Eichel will jetzt sogar vor Gericht ziehen und seine Unkenntnis (!) von der Sparliste beweisen, die er tunlichst besser selbst hätte entwerfen sollen. Bis das Gericht endgültig entscheidet, dürfte er allerdings schon seine Papiere haben. Von einem Abgang in Würde wird man ab sofort allerdings kaum noch sprechen können.

WEG

Neulich hatte sie noch einen Kanzleisitz und schickte fleißig Schriftsätze. Jetzt ist die Anwältin laut Auskunft des Gerichts unter ihrer Anschrift „nicht zu ermitteln“.

Sicher nur ein Fehler des Postboten.

Nachtrag: Sie hat sogar auf alle jüngeren Schreiben dick aufgedruckt, dass sie ab 1. August 2005 eine neue Adresse hat. Ist beim Gericht nur niemanden aufgefallen.

SIEBEN STUNDEN

Nachdem es einige Tage ruhig war, hatte ich heute Nacht mit zwei Hausdurchsuchungen zu tun. Nach dem was ich bisher weiß, dürfte zumindest eine rechtswidrig gewesen sein.

Oder seit wann begründet es einen Tatverdacht und überdies „Gefahr im Verzuge“, bloß weil jemand, der nachmittags von der Arbeit kommt, bei einer Personenkontrolle vor dem Bahnhof keinen Personalausweis vorzeigen kann? Es gibt in Deutschland keine Pflicht, seinen Ausweis mit sich zu führen.

Den Mann dann sieben Stunden auf der Wache festzuhalten, ihm trotz energischen Widerspruchs die Wohnungsschlüssel abzunehmen und ohne richterlichen Beschluss seine Wohnung auf den Kopf zu stellen, obwohl der Pass sichtbar auf einem Tisch liegt, ihm keinen Tatvorwurf zu machen, ohne Begründung die Kontaktaufnahme mit seinem Verteidiger zu verweigern – als Pendler muss man heutzutage offensichtlich auf einiges vorbereitet sein.

Zumindest wenn man nicht weißer Hautfarbe ist.

Nachtrag: Mittlerweile kenne ich auch den Tatvorwurf. „Verdacht des illegalen Aufenthalts“. Begründet durch den schlichten Umstand, dass mein Mandant keinen Ausweis bzw. Pass bei sich hatte (andere Unterlagen wie Bahnkarte schon). Statt aber mit ihm die stolze Strecke von drei Kilometern nach Hause zu fahren und sich den Ausweis zeigen zu lassen, wurde er auf der Wache eingesperrt und man durchsuchte seine Wohnung.

Der Antrag auf gerichtliche Feststellung, dass die Durchsuchung rechtswidrig war, ist schon diktiert. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es dabei nicht bleibt.

NOTIZEN

Notiz vom 3. Juni 2004:

„Bitte Akte anlegen. Wenn Mandant mindestens € 100,00 Vorschuss einzahlt, Akte bitte wieder vorlegen.“

Notiz meiner Sekretärin vom 14. September 2005:

„Bis heute kein Geldeingang.“

Tja, dann wird’s zumindest nicht eilig gewesen sein.