Das Amtsgericht Dresden hält unverlangte E-Mail-Werbung unter bestimmten Umständen für zulässig. Da der Aufwand für das Löschen der Mail nur ca. zehn Sekunden betrage, überwiege das Interesse des Versenders an einem schnellen und günstigen Werbeweg. Das Amtsgericht lehnte deshalb eine einstweilige Verfügung ab. Auch, weil der Absender die Empfänger nach Protesten freiwillig aus dem Verteiler gelöscht hat.
Das 10-Sekunden-Argument kann wirklich nur von jemandem kommen, der sein Geld vom Steuerzahler erhält und sich um die Kostenseite seines Ladens nicht zu kümmern braucht.
Mehr zu dieser – merkwürdigen – Entscheidung bei heise online.
(Danke an Andrea Altefrone, Thomas Wallner, Andre Seidelt, Matthias Lorz, Thorsten Fogelberg, Thomas Bliesener und Martin Pilo für den Link)