BESCHLAGNAHMT

Die meisten Leute, die sich Porno-DVDs im Ausland bestellen, kriegen erst einen höllischen Schreck – wenn ihre Post vom Zoll geöffnet wird. Neben der Beschlagnahmeanzeige kommt meistens ein Schreiben über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Offen oder allenfalls für Juristen verständlich bleibt schon mal, gegen wen denn jetzt konkret ermittelt wird.

Da lobe ich ausdrücklich die Staatsanwaltschaft Frankfurt. Die erklärt wenigstens im letzten Absatz ihres Formschreibens (PDF, ca. 300 kb) die Rechtslage unmissverständlich:

Der Besteller – also Sie selbst – bleibt straflos.

Das größte Lob geht aber an meinen mutigen Mandanten. Der will sich mit der Beschlagnahme seiner DVDs aus den USA nicht abfinden und die Sache, sofern erforderlich, höchstrichterlich klären lassen.

Ganz auf der Höhe der Zeit ist das Formschreiben jedenfalls nicht mehr. Sofern der Kunde nachweislich älter als 18 Jahre ist, darf Pornografie mittlerweile verschickt werden. Schwer einzusehen, warum es einen Unterschied machen soll, dass das Päckchen aus dem Ausland kommt.