Die Stellungnahme im Nachbarschaftskrieg um freilaufende Hunde war – entgegen meiner Befürchtung – erfolgreich. Das Ordnungsamt hat das Verfahren „gemäß § 47 Abs. 1 OWiG aus Gründen der Opportuniät eingestellt“.
Die Stellungnahme im Nachbarschaftskrieg um freilaufende Hunde war – entgegen meiner Befürchtung – erfolgreich. Das Ordnungsamt hat das Verfahren „gemäß § 47 Abs. 1 OWiG aus Gründen der Opportuniät eingestellt“.