Im Streit mit der Ruhr-Universität Bochum um die Verleihung des Titels „Diplom-Jurist“ zeichnet sich eine Lösung ab. Die Unversität schreibt:
Sehr geehrter Herr Vetter,
die Bearbeitung Ihres o.a. Widerspruches habe ich zunächst zurückgestellt, da die Juristische Fakultät z.Zt. erwägt, die in der Ordnung zur Verleihung des Hochschulgrades „Diplom-Jurist’in“ festgelegte zeitliche Antragsbegrenzung aufzuheben und die Ordnung entsprechend zu ändern. Dieses soll im kommenden Wintersemester abschließend entschieden werden.“
Da warte ich doch gerne ab.