Eine paneuropäische Geschichte:
Ein Mann aus Osteuropa fährt regelmäßig nach Deutschland. Hier kauft er jeweils ein Auto und exportiert es in seine Heimat oder ein anderes Land. Ein beliebtes Geschäft; „Autokauf“ ist ein häufiger Grund für ein Besuchsvisum.
Den letzten Wagen ersteht der Mann in München. Von einem Autohändler. Der verkauft ihm formell ordnungsgemäß einen Wagen seiner Ehefrau. Er übergibt nicht nur das Auto, sondern auch den Kfz-Brief.
Leider verschweigt der Autohändler, dass er Streit mit seiner Frau hat. Die ist mit dem Verkauf alles andere einverstanden und meldet den Wagen als gestohlen. Das fließt so erst mal in die internationalen Such- und Fahndungsdateien. Als der Käufer dann schließlich versucht, den Wagen in Griechenland gewinnbringend zu veräußern, klicken die Handschellen.
Drei Monate sitzt er in Haft. So lange dauert es, bis die Justiz in Deutschland und Griechenland merken, dass jemand, der nicht nur ein Auto, sondern auch den passenden Kfz-Brief sowie eine Zahlungsquittung für das Fahrzeug hat, eher kein Dieb oder Betrüger sein dürfte.
Ich habe jetzt zwei Aufgaben:
1) Der deutschen Botschaft klar machen, dass mein Mandant wirklich unschuldig ist. Denn aufgrund des Aktenberges und der Computereinträge wird ihm kein Besuchsvisum mehr ausgestellt;
2) den Kaufpreis zurückklagen und Schadensersatz dazu.