Vielen Dank für die freundliche Mail. Aber ich so wild bin ich nun auch nicht auf Schwarz-Gelb, dass ich sogar Stimmen kaufen würde.
Auch deswegen nicht:
§ 108b Strafgesetzbuch Wählerbestechung
(1) Wer einem anderen dafür, daß er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer dafür, daß er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile fordert, sich versprechen läßt oder annimmt.