BITTERE PILLEN

Schlechte Nachrichten überbringen ist nicht immer ganz leicht.

So flattert mir zum Beispiel ein Fax der Berufungszivilkammer auf den Tisch. Darin der freundliche Hinweis, dass die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses zwar unwirksam sein dürfte. Aber sie könne in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden.

Das ist bedauerlich. Denn die Mandanten haben in der 1. Instanz vor dem Amtsgericht gewonnen. Da das Landgericht die Probleme offensichtlich vermieterfreundlicher sieht, wird jetzt nur noch über eine Räumungsfrist zu diskutieren sein.

Die allerdings dürfte nicht zu knapp ausfallen. Immerhin leben die Leute 20 Jahre in der Wohnung.