Hat jemand Anspruch darauf, mit seinem Doktortitel angeredet zu werden? Nein, sagt Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Zimmerling.
Archiv für den Monat: August 2005
LIEBES GMX-MITGLIED
Ich habe bei GMX nachgefragt, wie es denn um meinen DSL-Zugang zu Hause steht. Immerhin schon Anfang Juni bestellt, mit Termin 1. August 2005. Außer einer Bestätigungsmail habe ich bis heute nichts gehört; die Hardware ist auch nicht zugesendet. Sehr beruhigend, da Freenet mir am 9. August die Leitung kappt.
Die Antwort:
AW: Kunden – Nr. 16347539 Internet-Zugang
Liebes GMX-Mitglied,
wenden Sie sich bitte diesbezüglich an unseren Accountservice. Die Kollegen erreichen Sie Montags – Freitag zwischen 08.00 – 18.00 Uhr unter der 0180 / 3000 832 (09 Ct./Min.aus dem dt.Festnetz).
Oder wenden Sie sich per E-Mail an: as@gmx-internet-services.de
Mit freundlichen Grüßen
Uwe R.
GMX-Support-Team
Herr R., wie wäre es mit folgendem Text:
Vielen Dank für Ihre Mail. Wir haben sie an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Die Kollegen werden sich um schnelle Antwort bemühen.
LINKS 4
Eine kleine, unvollständige Zusammenstellung einiger interessanter Links aus den letzten Tagen. Jeweils mit Dank an die Einsender:
– Europäische Zentralbank wegen Patentverletzung verklagt (Andrea Altefrone)
– Störsender soll Handys im Gefängnis unbrauchbar machen (Mathias Schindler)
– Henryk M. Broder vs. WinWin (Z)
– Angeklagte Ex-Manager schwitzen hinter Panzerglas (Tilman Hausherr)
– Neonazi-Parole „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ erlaubt (Hartmut Nissen)
– Microsoft bietet Jugendlichen Prepaid-Kreditkarte für Xbox Live (Andrea Altefrone)
– Kerwebesuch kann bei Gefahr von Straftaten untersagt werden (Gerd Hoffmann)
– Ärzte dürfen Werbung machen (Hartmut Nissen).
NEU !
ALTPAPIER
„Greifen Sie ins Töpfchen … Benutzen Sie nach der Rasur eine Feuchtigkeitscreme, aber trocknen Sie sich vor dem Einreiben nicht das Gesicht ab. So kann die Creme tiefer eindringen.“
BEST LIFE (Für Männer, die das Leben kennen), 04/2005, S. 63
Ich guck‘ lieber eine DVD.
VERRÄTERISCHE OHREN
Ein bekannter Kölner Staatsanwalt möchte zwei Einbrecher überführen – anhand ihrer Ohrabdrücke. Die Täter sollen an zahlreichen Wohnungstüren gelauscht haben, bevor sie ihre Einbrüche begingen. Laut Express hat sich ein eingeschalteter Ohrengutachter geradezu euphorisch über die Möglichkeiten seiner Wissenschaft geäußert.
Diese Begeisterung wird nicht überall geteilt:
Der Ohrabdruck ist noch nicht als eindeutiges Identifikationsmerkmal einzustufen. Daher stellt das Verfahren der Identifikation anhand der Merkmale des Ohres lediglich eine Ergänzung zu bestehenden Identifikationsverfahren dar.
MERKZETTEL
Meine Kollegin hat sich für zweieinhalb Wochen in den Urlaub nach Norwegen verabschiedet. Während Mama und Papa das Wohnmobil einräumten, tippte ihre Tochter heute bei mir einen kleinen privaten Merkzettel auf dem Computer:
für die reise
ein wonmudil ein zelt spielzaug anzisachen zanbürste zanpaster hantug seife betbezug betdeke kopfkisen
schuhe besteg teler gleser kuscheltir buch
hendi potmone malsachen fotoaperat babeanzug
schampu
(C) Sophie
STUR LINKS
Ein Mandant möchte einen Autofahrer anzeigen. Der andere ist auf einer innerstädtischen Ausfallstraße stur links gefahren. Mit normalem Tempo.
Ich persönlich gebe der Anzeige wenig Aussicht auf Erfolg:
§ 7 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung:
Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung den Fahrstreifen frei wählen … Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
Der Mandant will den Paragrafen in der Firma rumzeigen. „Jede Wette, dass das keiner weiß.“
BITTE NICHT
„Bitte rufen Sie mich an. Es geht um Ihr Auto. Danke!
M. Leyhausen“
Lieber M. Leyhausen, bitte pfriemeln Sie mir keine Visitenkarten in den Seitenspiegel. Die quellen so unappetitlich, nach einem Sommerregen.
AUCH MAL IN HAFT
Ein Anwalt mit zwei Gesichtern:
Seit über einem Jahr führe ich ein Doppelleben.
Meist ist es von geradezu aufreizender Biederkeit.
Manchmal ziehe ich aber auch durch Süd- und Ostdeutschland, miete Wohnungen und begehe überhaupt alle Arten von Eingehungsbetrügen. Jedenfalls sagen dass die Polizeibeamten, die mich in regelmäßigen Abständen anrufen.
Oder einem gestohlenen Personalausweis.
VERMEIDBARE KOSTEN ?
Dürfen Firmen, die eine Rechtsabteilung haben, auch in einfach gelagerten Abmahnungsfällen Anwälte einschalten? Die Kanzlei Dr. Bahr berichtet über widersprüchliche Urteile.
235 KILOMETER
„Open Air Blogging“, am 6. August 2005 in Offenbach. Am Strand. Mehr im M-E-X-Blog.
NEBENKOSTEN: BITTE NICHT TÄGLICH
Heute Nachmittag habe ich mir ein kleines Fleißkärtchen verdient. Mit einem Schriftsatz zu einer Nebenkostenforderung. Das liest sich letztlich recht fluffig, aber es steckt jede Menge nervtötendes Gewühle im Vertrag und den Belegen drin. Die „Probleme“ sind in solchen Fällen ja leider nicht gelb markiert.
Hier der Text an das Amtsgericht, damit sich der eine oder andere angehende Anwalt vielleicht doch noch mal Gedanken über seinen Berufswunsch macht:
In dem Rechtsstreit
D. / N.
ist die Klage unbegründet. Dem Kläger steht der geltend gemachte Anspruch nicht zu.
Im Einzelnen:
SCHRÖDER BELEIDIGT
1000 Euro Geldstrafe für Schröder-Bild mit Hitlerbart.
Das klingt nach gar nicht üblen Aussichten für die nächsten Instanzen. Und glänzenden für eine eventuelle Verfassungsbeschwerde.
FUCHS UND SCHAF
In der aktuellen Printausgabe der Zeitschrift PCgo hat die Softwarefirma SlySoft eine ganzseitige Anzeige geschaltet. Sie wirbt für ihre legale Kopiersoftware „Clone DVD 2“. Mit dem Spruch „Man muss kein Kopierfuchs sein – Hauptsache es funktioniert“. Und einem eingängigen Bildmotiv: Schäfchen und Fuchs laufen in Herrchens offene Arme.
Im Anzeigentext fehlt jeder Hinweis darauf, dass Clone DVD 2 keine kopiergeschützten Materialien vervielfältigt. Warum auch? Immerhin gibt’s ja den Promotioncode für 10 US-$ Rabatt – „auf alle SlySoft-Produkte“. Da fällt der Frust beim Besuch der Seite gleich wesentlich geringer aus.
Ach ja, unten auf der Anzeige prangt in riesigen Lettern die URL von SlySoft.
Aber wehe eine Redaktion setzt in einem bestimmten Kontext einen Hyperlink dorthin, dann hagelt es Gerichtsurteile.
Das verstehe, wer will.