ZWINGEND ?

Das Ausländeramt Düsseldorf behauptet, die Aufenthaltserlaubnis für ausländische Studenten sei auf zehn Jahre begrenzt:

Bei einer Überschreitung der Höchstaufenthaltsdauer schreibt das Aufenthaltsgesetz die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis zwingend vor.

Angeblich soll sich das aus § 16 Aufenthaltsgesetz ergeben. Ich habe die Vorschrift ein paar Mal gelesen. Aber sorry, die erwähnte Höchstdauer kann ich dem Paragrafen nicht entnehmen.

Richtig ist lediglich, dass in den Anwendungshinweisen zum Aufenthaltsgesetz (Vorsicht, fettes PDF) was von zehn Jahren steht. Selbst Verwaltungsvorschriften, um solche handelt es sich noch nicht einmal, können nicht den Inhalt des Gesetzes definieren. Außerdem billigt selbst das Bundesinnenministerium seinen Hinweisen nur „informellen Charakter“ zu; ursprünglich sollten sie noch nicht einmal veröffentlicht werden.

Nach meiner Meinung komm es für eine weitere Verlängerung nur darauf an, dass „der Aufenthaltszweck noch nicht erreicht ist und in einem angemessenen Zeitraum noch erreicht werden kann“. Dafür hätte ich dann sogar ein paar Argumente …

MEIN NAME IST …

Der Wirtschaftsprüfer einer Mandantin bittet mich für den Jahresabschluss um Auskunft über „Verstöße der Gesellschaft gegen geltendes Recht, für die ggf. gehaftet wird“.

Bin kurz weg. Mir meine Rechte vorlesen lassen.

UPPER CLASS

Du hast es wohl mit einem besser gestellten Haushalt zu tun, wenn die männliche Stimme am Telefon höflich fragt:

„Wen darf ich melden?“

SCHLAUES KERLCHEN

In einem Großverfahren müssen sich demnächst 17 Angeklagte wegen (angeblich) groß angelegter Diebstähle verantworten. In einem neuen Beschluss heißt es im Rubrum nun zu einem der Angeklagten:

ausgewandert auf die Bahamas

Ach ja, der war ja auch Student der Rechtswissenschaften.

DIE BLÄGER

Aus Apple’s Dictionary, zitiert nach Laughing Squid:

a weblog: blogs run by twenty-something Americans with at least an unhealthy interest in computers.

(Danke an Thomas Bliesener für den Link)

ES SEI DENN

Kaum bist du mal nicht allein beim Sport, schenkt sie dir doch tatsächlich ein Lächeln. Es sei denn, sie meint den Trainer.

ROTSTIFT ONLINE

Das Provisorium als Abwechslung: Die Heiligenhauser Firma Helbako muss nach eigener Einschätzung mal die Homepage renovieren. Doch dafür ist leider keine Zeit – die aktuellen Kundenprojekte gehen vor.

Allerdings ist schon mal jemand mit dem Rotstift durchgegangen…

Nette Idee, oder?

So, und jetzt verklage ich den Laden :-)

OHNE LEERZEILE

Adressen sollen künftig ohne eine Leerzeile zwischen Straßenangabe und Postleitzahl/Ort geschrieben werden. Das hat das Deutsche Institut für Normung (DIN) beschlossen, und zwar auf Antrag der Deutschen Post. So berichtet es der Anwaltsreport (Printausgabe 4/2005).

Ich traue mich gar nicht, das ans Sekretariat weiterzugeben. Dort missachtet man ja schon seit Jahren beharrlich meine Bitte, nicht jede Adresse mit „Herrn“, „Frau“ oder sogar „Eheleute“ zu beginnen.

OFFENSIVER UMGANG

Anwälte in Ladenlokalen sind laut Welt sozusagen der letzte Schrei:

Die Idee: Kanzleien in gut erreichbaren Ladenlokalen unterbringen, feste und transparente Niedrigpreise für die Beratung anbieten und über eine Vernetzung zahlreicher Büros in unterschiedlichen Städten das Expertenwissen vieler Anwälte bündeln. … Interessant auch der offensive Umgang mit moderner Kommunikationstechnik – nicht nur sind alle Akten digital aufbereitet, auch Mandanten können ihre Erstberatung für 59,95 Euro via Internet bekommen.

Erst letzte Woche sah man Mathias Döpfner und Haim Saban, wie sie mit zufriedenen Gesichtern eine Juraxx-Filiale verließen. Ist mir ein Rätsel, warum die Welt das nicht erwähnt.

(Link gefunden im RA-Blog)

PAUSCHALVERDACHT ?

Die Kieler Polizei befragt 700 Personen als „Zeugen“, die sich am 5. Juni 2005 in der Nähe eines abgebrannten Marktes aufgehalten haben. Es handelt sich um Personen, die im fraglichen Zeitraum mit ihrem Handy telefoniert haben oder angerufen wurden. Ein Ermittlungsrichter hat angeordnet, dass Telefonunternehmen entsprechende Verbindungsdaten herausgeben müssen.

Wie die Kieler Nachrichten berichten, regt sich gegen diese Maßnahme Widerstand.

(Link gefunden bei Neues aus Schwabenheim)

KEINE SCHWARZEN

Stellenausschreibung für Sicherheitspersonal auf der IFA:

Der Auftraggeber sieht von der Einstellung farbiger Studenten ab, daher ist eine Bewerbung von schwarzafrikanischen HZM ohne Aussicht auf Erfolg.

Starker Tobak, wenn es kein Fake ist. Allerdings wird man als farbiger Bewerber dem Arbeitgeber rechtlich kaum ans Zeug flicken können. Das Gesetz sieht derzeit ausdrücklich nur ein Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts vor.

Das wäre wohl ein Fall für das geplante Antidiskrimierungsgesetz. Soweit ich weiß, ist es aber (noch) nicht in Kraft, sondern hängt nach dem ausgiebigen Parteienstreit in den letzten Monaten irgendwo im Räderwerk von Bundestag / Bundesrat.

Im öffentlichen Bereich gelten allerdings schon strengere Vorschriften. Viele Kommunen schreiben ihre Stellen ausdrücklich ohne Rücksicht auf Geschlecht, Rasse, Religion und sexuelle Orientierung aus (so eine gängige Formulierung). IFA klingt ja auch semi-öffentlich. Vielleicht kriegt die verantwortliche Firma über diesen Weg, was sie verdient – die fristlose Kündigung.

(gefunden bei Mario Sixtus)

MARCEL, DER ENTERTAINER

Marcel Bartels, der grandiose Alleinunterhalter mit Parteibuch, wird abgemahnt. Eine Bloggerin fordert ihn per Anwalt auf, sie nicht mehr zu verlinken und ihren Namen sowie ihre E-Mail- und Postadresse nicht mehr zu nennen.

Das ebenfalls abgedruckte Anwaltsschreiben nominiere ich hiermit für den Onlinerechtsaward 2005, Kategerie „Unschlüssiges Vorbringen“.

Tatkräftige Unterstützung in der Disziplin „Eigene Ansprüche zerschießen“ erhält der Anwalt ausgerechnet von seiner eigenen Mandantin. Die hat derzeit nichts besseres zu tun, als bei Bartels in den Kommentaren zu geifern – mit direktem Link zum eigenen Blog.