FRANKFURT, DALLAS, DÜSSELDORF

Heute in Frankfurt eine Großkanzlei besucht, die gar keine Schilder mehr hat. Am Haupteingang wirft ein Projektor die Namen der Anwälte an die Wand. Praktisch: Du bist schon nicht mehr existent, noch bevor du deinen Schreibtisch geräumt hast.

Zurück in Düsseldorf ein spätes Mittagessen, im Mangold an der Ulmenstraße. Am Nebentisch Larry Hagman. Sein Begleiter übersetzt ihm mit dröhnender Stimme eine Viertelstunde aus der Bildzeitung – die Todesgeschichte von „Miss Ellie“ Barbara Bel Geddes.

STALKER

Von Sascha Kremer

Ein Stalker belästigt den Betreiber einer Webseite – massiv, über Monate hinweg, durch wiederholten Missbrauch der Kommentarfunktion zwecks Beleidigung des Webseitenbetreibers und nahe stehender Dritter.

Einziger Anhaltspunkt für die Identität des Stalkers: eine E-Mail-Adresse und die protokollierten IPs zu den jeweiligen Einträgen. Die IPs entpuppen sich schnell als wenig hilfreich – der Stalker benutzt einen Anonymisierungsdienst, mit dem sich die IP nicht hinreichend zurück verfolgen lässt, um etwa über den Provider an die persönlichen Daten des Stalkers (oder zumindest einer Person, deren Internetanschluss der Stalker nutzt) zu gelangen.

Bleibt nur die E-Mail-Adresse. Die Nachfrage beim Free-Mail-Provider endete wie erwartet: ein freundlicher Anruf, man könne wegen des Datenschutzrechts keine Auskünfte erteilen. Dazu aber auch der Hinweis, man solle doch die Staatsanwaltschaft einschalten. Dann werde man auf Anfrage der Staatsanwaltschaft umgehend die persönlichen Daten herausgeben und auch im Übrigen alles tun, um dem Stalker das Handwerk zu legen. Schließlich wolle man die eigenen Dienste nicht wegen solcher Typen in Verruf geraten lassen.

Natürlich war die Anzeige an die Staatsanwaltschaft schon rausgegangen. Bleibt nur zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft ähnlich schnell wie der E-Mail-Anbieter reagieren wird. Denn in der Zwischenzeit sind wieder einige Tage vergangen, in denen der Stalker seine Freude am Nachstellen befriedigt hat. Und weil beleidigende Kommentare auf einer Webseite noch nicht reichen, kommen nun auch noch physisch-reale Briefe und Drohanrufe hinzu.

Zeit für einen – freundlichen, aber bestimmten – Anruf bei der Staatsanwaltschaft.

PS: Die große Politik beabsichtigt, das „Nachstellen“ in einem eigenen § 241b StGB zukünftig mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe zu ahnden, um nicht mehr auf den vielfach nicht ausreichenden Schutz durch die § 185 StGB (Beleidigung), § 240 StGB (Nötigung) und/oder § 241 StGB (Bedrohung) angewiesen zu sein.

I HEART STOIBER

Damit der Herr Stoiber sich heute nicht so alleine fühlt, eine kurze Botschaft von mir:

I heart you.

Nicht für jeden Satz, den er in einem Bierzelt raus haut. Aber im Großen und Ganzen schon.

PERSONALABBAU, KOMPLEXE VARIANTE

Wenn ein Arbeitgeber sich von älteren, längjährigen Beschäftigten trennen will, gibt es eine Hürde. Die Agentur für Arbeit verlangt in bestimmten Fällen das Arbeitslosengeld zurück. Schlecht ist das insbesondere, wenn auch der Arbeitnehmer – aus welchen Gründen auch immer – ebenfalls einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses zustimmen würde. Zum Beispiel gegen Zahlung einer ordentlichen Abfindung.

Praktisch lässt sich das Problem lösen, indem gerichtlich festgestellt wird, dass die Kündigung sozial gerechtfertigt war. In diesem Fall ist der Arbeitgeber nicht erstattungspflichtig.

Das läuft so: Der Arbeitgeber kündigt betriebsbedingt. Der Arbeitnehmer klagt gegen die Kündigung. Der Arbeitgeber legt dem Gericht detailliert die Kündigungsgründe dar. Der Arbeitnehmer erklärt, dass die Angaben des Arbeitgebers korrekt sind und er ihnen nichts entgegen zu setzen hat. Das Arbeitsgericht weist die Kündigungsschutzklage ab. Der Arbeitnehmer kriegt die Abfindung. Diese hat ihm der Arbeitgeber für den Fall zugesagt, dass der Arbeitnehmer den Prozess verliert.

Ein mulmiges Gefühl muss man (wohl) nur haben, wenn die Kündigungsgründe erfunden sind. Aber bei welchem Unternehmen ist das heutzutage schon der Fall?

WEHREN HILFT

Ohne konkreten Verdacht mal kurz bei einer Strafverteidigerin die Wohnung stürmen? Sie zu Boden werfen, fesseln und nur im Bademantel auf die Wache schleppen? So was soll sich die Hamburger Polizei erlaubt haben. Die Sache wird jetzt vor dem Amtsgericht Altona verhandelt, berichtet die taz. Der Anwältin wird Widerstand gegen Polizeibeamte vorgeworfen.

Die Polizisten wollen sich allerdings im Prozess derzeit nicht äußern. Gegen sie liegen auch Anzeigen vor, deshalb verweigern sie die Aussage.

Solche Fälle sind übrigens nicht selten. Auch Nichtjuristen wehren sich in letzter Zeit verstärkt gegen ungerechtfertigte Durchsuchungen – wenn ich mal von den Fällen ausgehe, die alleine auf meinem Schreibtisch liegen. Anscheinend hat sich mittlerweile rumgesprochen, dass man – im Gegensatz zu früher – gegen rechtswidrige Durchsuchungen Gerichtsbeschlüsse erwirken und ggf. Schadensersatz verlangen kann.

(Link gefunden im advoBLAWG; GPRS-Blogging aus dem Arbeitsgericht in Velbert)

GATES IST GEIL

Windows Vista ist für Ende 2006 angesagt. So lange muss mein Sony Vaio, Anschaffungsdatum ca. 2002, im Büro also noch durchhalten. Wobei ich keinen Zweifel habe, dass er das auch tut.

In der Verwertungskette der Kanzlei bin ich zurzeit der Letzte. Die anderen arbeiten schon mit neuen Dell-Systemen. Die Kanzleikinder daddeln, sorry, bedienen ihre pädagogisch wertvollen Lernprogramme derzeit an der ausgemusterten Generation, allerdings mit neuen TFT-Monitoren.

Da ist es dann wieder, das bekannte Technik-Syndrom: Eigentlich brauchst du keinen neuen Rechner. Wäre aber trotzdem schön. Ist wohl ähnlich wie bei (politisch korrekter Einschub: manchen) Frauen und Schuhen. Andererseits habe ich aber noch weniger Lust, in der anbrechenden Vista-Ära auf XP festzuhängen. Deshalb geht mein heutiger Dank an Bill Gates für einen praktischen Anreiz zur Kaufzurückhaltung.

PS. Linux ist nichts für mich.

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

HÄRTER

– Mdt. möchte nicht, dass wir vollstrecken. Zahlt 150,00 € pro Monat
– 1. Rate macht er heute online fertig.
– telef. geklärt 12.4.05 we
– bis heute kein Geldeingang, 9.8.05 we

Ich glaube, eine härtere Gangart wäre manchmal besser.

NOCH SEX TAGE

Wir schalten um in die Wirtschaftsredaktion:

Dem Weltjugendtag („We have come to worship him“) wird in Köln und Düsseldorf mit freudiger Erwartung entgegen gesehen.

Eine Mandantin, die als Prostituierte arbeitet, berichtete diesem Blog exklusiv von den Auswirkungen auf ihr Gewerbe.

Die Zimmer in den Etablissements sollen hoffnungslos überbucht sein; es gibt seit langem mal wieder Wartelisten für spät entschlossene Freiberuflerinnen. Fachkräfte werden bundesweit zusammengetrommelt. Die Privatwohnungs-und Clubszene verstärkt ebenfalls die Belegschaft mit Kolleginnen aus ganz Deutschland und Benelux. Man richtet sich auf verschärften Schichtdienst ein.

Es sollen auch einige Sambatruppen aus Rio angereist sein. Obwohl wegen der Ferienzeit doch eigentlich ziemlich wenige Galaabende und Mottopartys stattfinden. Insgesamt, so verlautet aus der als verlässlich eingeschätzten Quelle, herrscht in der Branche eine Stimmung „wie bei den Taxifahrern am Tag vor Silvester“.

Faktor X ist allerdings die Sorge, dass es bei großen Teilen Weltjugend nicht sonderlich gut um die Kaufkraft bestellt sein könnte. Mit einer Erhöhung des derzeit niedrigen Vergütungsniveaus für einzelne Dienstleistungen wird – auch wegen der enormen Steigerung auf der Angebotsseite – derzeit eher nicht gerechnet.

Wir geben zurück in die langweilige Welt des Rechts.

TAPFER, ÜBERALL

Ein nettes Café. So was hat bislang gefehlt, zwischen Zuhause und Büro. Jetzt ist es aufgetaucht, womit bei einem fünfminütigen Fußweg ja nicht unbedingt zu rechnen war. In dem Eckhaus Klever Straße / Rossstraße, wo bis vor ein paar Jahren ein alter Mann aus einer Luke Flaschenbier und Kicker verkaufte, wartet das „Goldregen“ auf Kundschaft.

Fünf etwas angejahrte Bistrotische, eine opulente, durchgehende grüne Sitzbank. Sonst so ziemlich gar nix, außer einigen aufgekratzten Leuten aus der Nachbarschaft, die dem Wirt offenbar in den Anfangstagen Depressionen austreiben wollen. Und einer Frau, die für ein Stadtmagazin fotografiert. Ich habe tapfer gelächelt.

Aber der Espresso ist o.k., wie der soeben abgeschlossene Test ergab.

Ich drücke jetzt „Veröffentlichen“. Dann fahre ich zum Sport. Mindestens 45 Minuten Kardio hat er mir aufs Auge gedrückt. „Gegen den Bauch.“ Super Sache, einfach mal so die Wahrheit gesagt zu kriegen …