Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hannover:
„Dem Hochschullehrer wird vorgeworfen, von den Geschäftsführern der Beratungsfirma insgesamt etwa 51.000,00 € erhalten zu haben. Dafür soll er pflichtwidrig durch das Unternehmen vermittelte Bewerbungen von Doktoranden angenommen, sich für sie eingesetzt und sie bis zum Abschluss ihrer Promotion betreut haben, obwohl sie die formalen Voraussetzungen zur Erlangung eines Doktortitels nicht erfüllten.
Ferner steht er im Verdacht, die studentische Hilfskraft, bei der er in Hannover wohnt, gegen körperliche Zuwendung besser benotet zu haben.“