Heute mal wieder ein grandioser Auftritt am Amtsgericht:
Die Gegenseite klagt 7.200 € ein. Ich biete als Vergleich 2.000 € an. Die Gegenseite und die Richterin verziehen das Gesicht. Die Richterin schlägt 3.000 € vor.
Darauf mein Vorschlag: Wenn wir mehr bezahlen, könnte man ja wenigstens die Kosten gegeneinander aufheben (jede Seite trägt ihre Anwaltskosten selbst und zahlt die Hälfte der Gerichtskosten).
Das war ungefähr so schlau wie die berühmte Aussage eines Fußballers: „Mit einem Drittel sind wir nicht zufrieden, wir wollen mindestens 25 %.“
Der Mandant trug es mit Fassung. Ich werde aber wohl trotzdem ungefragt seine Rechnung um die vermurkste Quote reduzieren.