Die Link-Entscheidung des Oberlandesgerichts München im Fall heise hält der Münsteraner Juraprofessor Thomas Hoeren für ein „gefährliches Fehlurteil“ mit gravierenden Folgen:
Man muss eben sehr gut aufpassen. Aufgrund dieser neuen Urteile muss man sich überlegen: Auf wen setze ich einen Link? Früher hat man als Privatperson gesagt: ‚Komm, ich hau da hundert Links hintereinander‘ und war ganz stolz. Heute muss man sich wirklich überlegen, ob der, auf den man einen Link setzt, wirklich vertrauenswürdig ist. Man muss diese Links dann auch in regelmäßigen Abständen gegenchecken und prüfen, was sich auf der gelinkten Seite tut.
Im Interview mit dem WDR äußert der Jurist die Hoffnung, dass der heise-Verlag eine Verfassungsbeschwerde einlegt.
Müssen wir jetzt alle in Hysterie verfallen? Nur dann, wenn diese Rechtsprechung auch für Links zu völlig anders gelagerten Webangeboten Schule macht. Im Fall des Links auf die Firma SlySoft ist es nämlich so, dass ein spezielles Verbotsgesetz (§ 95a Urheberrechtsgesetz) den „Vertrieb“ von Kopierschutztools ausdrücklich untersagt.
Für andere Bereiche fehlen solche Gesetze, so dass die Freiheit hier zumindest nicht ausdrücklich eingeschränkt ist. Ob die „allgemeinen Gesetz“ so weit reichende Sanktionen hergeben, wird man sehen müssen.
(Danke an den Kollegen Dominik Boecker für den Link)