TELKO-TAG

Was soll’s, wo wir heute schon über Telkos lästern, noch eine aktuelle Geschichte. Diesmal geht es um den Anbieter A…r.

Trotz einiger Mühen gelang es dem Mandanten nicht, sein Telefon nach der Umschaltung des Anschlusses in Gang zu bringen. Der technische Support von A…r konnte oder wollte nicht helfen. Deshalb kündigte der Mandant seinen Vertrag wegen Nichterfüllung. Zuvor hatte ihm ein befreundeter Techniker bestätigt, dass die Leitung tot ist.

A…r bestätigte die Kündigung, aber erst zum Oktober 2006. Seitdem werden die Grundgebühren fleißig abgerechnet. Ebenso emsig schreibt der Mandant Widersprüche.

Mit Schreiben vom 25. Juli fordert ein Inkassoinstitut die Hauptforderung seiner Kundin in Höhe von 157,72 € an und droht mit einer Klage.

Seltsam, denn:

Mit Schreiben vom gleichen Tag teilt A…r mit, dass der volle Rechnungsbetrag gutgeschrieben worden ist. Das Kundenkonto ist demnach ausgeglichen. Was mir besonders gefällt, ist der letzte Satz auf der Gutschriftsanzeige:

„Dieses Schreiben wurde mittels EDV erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.“