Viele komplizierte Fragen zum Familienrecht und ein Honorarangebot von 20,00 €. Mit seinem Ansinnen ist dieser Fragesteller auf einer Online-Beratungsplattform übel aufgelaufen. Die Anwälte wehren sich unisono gegen das Extremdumping.
Bislang.
Viele komplizierte Fragen zum Familienrecht und ein Honorarangebot von 20,00 €. Mit seinem Ansinnen ist dieser Fragesteller auf einer Online-Beratungsplattform übel aufgelaufen. Die Anwälte wehren sich unisono gegen das Extremdumping.
Bislang.
Die GEMA verlangt von Internetprovidern, Seiten mit angeblich rechtswidrigen Downloadangeboten zu blocken. Für einen ausführlichen Bericht hat onlinekosten.de auch mich befragt.
Eine Handyrechnung über 1.058,49 €. Das kann passieren, wenn man sein Zweittelefon ein paar Tage verleiht, bloß weil ein „guter Bekannter“ sein Handy angeblich verloren hat und dringend erreichbar sein muss.
Mal ehrlich: Wer hätte geahnt, dass in der Weltstadt Köln Parkhäuser pünktlich um 24 Uhr schließen? Zum Beispiel das Parkhaus am Gürzenich, direkt am Rande der sogenannten Altstadt gelegen.
Ich nicht. Sonst hätte ich den netten Abend 45 Minuten früher beendet. Und mir die Nacht im Hotel erspart.
„Hast du ein Problem, du Arschloch?“
40 Tagessätze für eine simple Beleidigung. Ausgesprochen bei einer beiderseitigen, wohl versehentlichen Rempelei an den Türen des Arbeitsamtes.
Für den Tarif kann man sonst jemanden verprügeln. Oder einen Betrug begehen. Sicher auch den x-ten Ladendiebstahl.
Also, gegen den Strafbefehl lege ich doch gerne Einspruch ein.
Wir bieten 2.000,00 €. Die Gegenseite fordert 4.000,00 €. Jetzt ruft die Gegnerin selbst an, schimpft ein wenig auf ihren Anwalt und schlägt vor, sich zu vergleichen.
Haben Sie ein Angebot?
Zahlen Sie 4.000,00 €, dann ist die Sache erledigt.
Aber wenn wir 4.000,00 € zahlen wollten, bräuchten wir uns doch nicht zu streiten.
Wollen Sie mich jetzt runterhandeln? Also eins sage ich Ihnen, wir gehen keinen Cent runter. Ihr Mandant muss alles zahlen. Sonst gibt es halt keinen Vergleich.
Wie nicht anders zu erwarten, haben wir uns nicht geeinigt. Ich bin sicher, heute Abend erzählt sie ihrem Mann, dass der blöde Anwalt auf der Gegenseite einfach nicht für einen Vergleich zu haben ist.
Immer wieder gern gesehen: Junge Strafrichter, die ihre Verhandlungen im Halbstundentakt terminieren. Und schon am späten Vormittag zweieinhalb Stunden hinter der Zeit sind.
Man sollte halt nicht alles von den „alten Hasen“ abgucken.
Sechs Kinder, geboren 1977, 1979, 1985, 1988, 1989 und 1991. Und die Frau ist gerade mal sieben Jahre älter als ich.
Ulf Buermeyer beschäftigt sich in einem interessanten Aufsatz mit dem strafrechtlichen Schutz von WLANS. Sein Fazit:
Vor diesem Hintergrund wäre es nicht zu rechtfertigen, auch die bloße Nutzung offener WLANs als Internet-Zugang strafrechtlich zu sanktionieren, stellt doch das Strafrecht nur das letzte Mittel staatlicher Sozialkontrolle dar: Es wird – in den Worten des BVerfG – „als ‚ultima ratio‘ […] eingesetzt, wenn ein bestimmtes Verhalten über sein Verbotensein hinaus in besonderer Weise sozialschädlich und für das geordnete Zusammenleben der Menschen unerträglich, seine Verhinderung daher besonders dringlich ist“.
Dann aber kann es nicht Aufgabe des Strafrechts sein, durch Androhung von Sanktionen für die Nutzung offener WLANs die Nachlässigkeit von WLAN-Betreibern zu kompensieren, die den Schutz ihrer rechtlichen Interessen auf einfache Weise selbst realisieren könnten, indem sie die Verschlüsselung aktivieren, sich jedoch keine hinreichenden Gedanken machen und daher diese elementare Maßnahme nicht ergreifen.
(Danke an Adrea Altefrone für den Link)
Herr S. verließ ein Lokal, das die Polizei in wenigen Minuten durchsuchen wollte. Der Einfachheit halber wurde er gleich mal festgenommen. Bei seiner Durchsuchung entdeckten die Beamten geringe Mengen Kokain.
Auf dem Kriminalkommissariat soll Herr S. über seine Rechte belehrt worden sein. Er erklärte, nichts sagen zu wollen. Dennoch soll er dann später einem Polizeibeamten „beiläufig“ gestanden haben, dass er jeden Tag in dem Lokal Drogen kaufe. Schon seit vier Monaten, bisher also rund 120 Mal.
Als die Beamten das vermeintliche Geständnis protokollieren wollten, berief sich Herr S. erneut auf sein Aussageverweigerungsrecht. Er durfte darauf nach Hause gehen. Wenige Tage später ging er noch mal zu den Beamten und wies darauf hin, dass er an dem Abend unter Drogen stand und nicht wusste, was er sagt.
Tja, jetzt streiten wir demnächst vor Gericht, ob Herr S. anhand von Aussagen der Polizisten verurteilt werden kann. Für mich spricht einiges für ein Verwertungsverbot. Zumal die Beamten auch nicht dokumentiert haben, wieso es zu der späteren „Spontanäußerung“ gekommen ist. Zum Beispiel könnte Herr S. ja darüber im Unklaren gelassen worden sein, ob er dabehalten wird…
Selbst wenn man eine Zeugenaussage über eine (angebliche) Spontanäußerung zulässt, stellt sich die Frage, wie Herrn S. widerlegt werden soll, dass er tatsächlich nicht unter Drogen stand und gar nicht vernehmungsfähig war.
Ich bin gespannt.
Die Gegenseite macht ein Vergleichsangebot. Dieses Angebot nehmen wir an. Um dann mitgeteilt zu bekommen, dass man auf der anderen Seite auch die eigenen Anwaltskosten haben möchte.
Wäre ja nett, so eine Verhandlungsposition vorher zu erfahren. Dann hätte man sich die ganzen Diskussionen vielleicht gleich sparen können, weil das von vornherein nicht in Frage gekommen wäre.
Die ARGE ME-aktiv, im Kreis Mettmann fürs Arbeitslosengeld II zuständig, hat feste Sprechstunden „nur für Notfälle: Mo, Mi, Do, Fr von 10 bis 11 Uhr“.
Das erinnert mich an meinen Zivildienst. Da hat eine Frau für den übernächsten Tag einen Krankentransport bestellt – „aber bitte mit Blaulicht“.
Ich hatte ja schon einmal darüber berichtet: Ein Sozialamt will das monatliche Blindengeld eines Mandanten auf die Sozialhilfe anrechnen. Oder, noch geschickter, angespartes Blindengeld als sozialhilferechtlich relevantes Vermögen werten.
Mittlerweile habe ich es auch schriftlich vom Träger des Blindengeldes:
Das Blindengeld wird zur Abdeckung der blindheitsbedingten Mehraufwendungen gewährt. Es ist eine zweckbestimmte Leistung, die bei der Ermittlung von Einkünften nicht berücksichtigt werden darf.
Wirklich interessant an der Sperrungsaufforderung, welche die Anwälte der GEMA an deutsche Internetprovider geschickt haben, ist die Liste mit den besten Plattformen zum Datentausch.
Fast schade, dass ich kein „Raubkopierer“ bin :-)
Ein iranisches Berufungsgericht hat nach Angaben von amnesty internationel angeordnet, dass einem 28-jährigen Angeklagten operativ die Augen entfernt werden. Der Mann soll mit 16 Jahrem einem Freund Säure ins Gesicht gegossen haben, worauf dieser erblindete. Er beteuert jedoch, dass dies nicht absichtlich geschehen ist, berichtet derStandard.
(Danke an Thomas Stiglbauer für den Link)