HAFTBEFEHL GEGEN KÖ-ANWALT

Gegen einen bekannten Düsseldorfer Anwalt mit Sitz an der Königsallee soll Untersuchungshaft angeordnet worden sein. Der ehemalige Zivilrechtsprofessor und Autor mehrerer Fachbücher steht laut Express im Verdacht, Millionensummen unterschlagen zu haben.

Nach dem Bericht handelt es sich um Gelder, die der mittlerweile zu einer Gefängnisstrafe verurteilte Gründer eines „Tierhilfswerks“ dem Anwalt anvertraute. Außerdem soll der Jurist gefälschte Drohbriefe abgesandt haben, möglicherweise mit dem Ziel, dass sein früherer Mandant länger in Haft sitzt.

In einem Punkt ist der Bericht schon mal definitiv falsch. Der Anwalt ist, wie ein Blick auf seine Homepage zeigt, nicht 40, sondern 49 Jahre alt.

COFFEE TO GO

In der Düsseldorfer Gerichtskantine gibt es jetzt Coffee to go. Interessant zu sehen, wer so alles mit Pappbechern über die Gerichtsflure wandelt.

JUGENDSTREICHE

Sehr geehrte Frau M.,

wie Sie wissen, vertreten wir die rechtlichen Interessen Ihrer Mitbewohner S. Sie leben in der Wohnung über unseren Mandanten.

Am Sonntag hat Ihr minderjähriger Sohn sich aus einem Fenster Ihrer Wohnung erbrochen. Das Erbrochene verunreinigte nicht nur die Fassade, sondern auch das Kinderzimmerfenster der Wohnung unserer Mandanten.

Weiterlesen

GEFÄHRLICHE LINKS

Spiegel online fasst die Abmahnwelle wegen allofmp3 zusammen.

Die Linksetzungen zu Slysoft und zu allofmp3 sind rechtlich unterschiedlich zu behandeln. Die Verbreitung von Kopierschutzknackern ist in § 95a Urheberrechtsgesetz ausdrücklich verboten; der entsprechende Link wurde als Beihilfe hierzu gewertet.

Für Musiktauschangebote fehlt eine entsprechende Vorschrift. Hier kann der Löschungsanspruch also höchstens auf die allgemeinen Vorschriften gestützt werden. Es ist höchst fraglich, ob diese wirklich rechtfertigen, was die Musikindustrie verlangt.

Über allem schwebt natürlich auch noch die Frage, ob allofmp3 tatsächlich illegal ist. Und selbst wenn das Angebot in Deutschland rechtswidrig ist, stellt sich das Problem, ob es für einen deutschen Internetnutzer verboten ist, auf ein Angebot zu verlinken, das zumindest in dessen Heimatland legal ist.

Wenn die Verantwortlichen für diese Kampagnen (siehe auch die Abmahnungen der GEMA gegen Internetprovider) Pech haben, werden ihre Prozesse zu richtig dicken Bauchplatschern.

Nachtrag: Mehr Informationen bei Telepolis.

DER HERR AIGNER

Der Herr Aigner von der Blindenwerkstatt hat einen neuen Trick. Er behauptet am Telefon einfach, man habe schon mal miteinander telefoniert. Und bleibt auch bei der Version, wenn man ihm klipp und klar darlegt, dass man ganz sicher ist, dass es sich hierbei um eine Lüge handelt.

Wenn man Herrn Aigner allerdings um Namen und Adresse der Firma bittet, für die er arbeitet, legt er ganz schnell auf. Zumindest nachdem man ihn gefragt hat, ob er nicht weiß, dass er mit einer berüchtigten Abmahnkanzlei verbunden ist.

EISKALT

Ich war schon auf eine Abfuhr gefasst. Und zwar eine eiskalte. Drei Tage vor dem Termin Verlegung in einer Bußgeldsache beantragen, noch dazu wegen einer an sich vermeidbaren Überschneidung. Wo kommen wir denn hin, wenn wir auf schusselige Mandanten Rücksicht nehmen?

Das Telefonat mit dem Richter am Amtsgericht Düsseldorf verlief anders als befürchtet. Zunächst mal rief er mich prompt zurück, nachdem ich ihm mein Anliegen auf den Anrufbeantworter gesabbelt hatte. Dann war er auch noch ohne lange Diskussionen bereit, den Termin auf Oktober zu verlegen.

Und das, obwohl er die Sache doch so einfach vom Tisch hätte haben können: Terminsverlegung ablehnen, Bußgeldbescheid wegen Nichterscheinens bestätigen.

KOPIERT

„Ich habe die 600 Seiten Anlage am Freitag noch kopiert.“

„Ich habe es spätabends noch gemerkt, das Ozon war noch nicht abgezogen.“

VOLLZUG

Wie es aussieht, verfällt heute Morgen um neun Uhr eine fünfstellige Kaution. Und ein Haftbefehl wird wieder in Vollzug gesetzt.

Schade, denn man hätte die Sache noch auf ein sozialverträgliches Ende hinbiegen können. Bei der Neuauflage, die spätestens nach der Verhaftung folgt, wird es nicht mehr so einfach. Auch wenn bis dahin ein oder zwei Jahre ins Land gegangen sind, rechnet sich für flüchtige Angeklagte der Zeitablauf in der Regel nicht.

GARDEN OF BEASTS

Berlin 1936. Kurz vor den olympischen Spielen schleust die amerikanische Regierung einen Auftragskiller ins Zentrum von Hitlers Macht. Er soll den – fiktiven – Aufrüstungsbürokraten Reinhard Ernst töten.

In Nebenrollen: Adolf Hitler, Heinrich Himmler, Hermann Göring. Und die Schäferhunde des Führers.

Trotz der simplen Storyline ist Jeffery Deavers „Garden of Beasts“ von der ersten bis zur letzten Seite spannend. Vor allem, weil der Autor ohne erhobenen Zeitefinger das Leben in einer aufblühenden Diktatur beschreibt. Den Spagat in den Köpfen an sich Aufrechter, die plötzlich gar nicht mehr anders können als mitzuspielen. Und die Verzweiflung jener, die keine Mitmenschen mehr sind, sondern Objekte eines ziemlich selbstverliebten Regimes.

Schon wegen Zeit und Ort definitiv ein außergewöhnlicher Thriller. Vielleicht eine kleine Empfehlung fürs Strandgepäck.

DREI FÜR EINEN

„Vier Strafverteidiger“ ist ein neues Weblog. Es könnte auch heißen „Drei für einen“. Die Seite dokumentiert den Prozess gegen einen Fachanwalt für Strafrecht, der sich in einem Prozess angeblich ungebührlich gegen Polizeibeamte geäußert hat. Er steht jetzt wegen Beleidigung und übler Nachrede vor dem Amtsgericht Braunschweig. Drei Kollegen haben seine Verteidigung übernommen und dokumentieren das Geschehen.

Zum Auftakt haben sie gleich versucht, den Staatsanwalt ablösen zu lassen. Inspiriert hat sie nach eigenen Angaben meine Antragsschrift aus dem Visa-Prozess, die mittlerweile auf HRR-Strafrecht nachzulesen ist.

(Link gefunden in den Lichtenrader Notizen)

NUR NETT ODER SCHON UNTREU ?

Bei VW soll der Betriebsrat Budgets in erheblicher Höhe gehabt haben, über die nicht detailliert abgerechnet werden musste (z.B. Spiegel online).

Heikel ist das wohl weniger für die Betriebsräte, umso mehr aber für die Verantwortlichen bei VW. Denn eines ist klar: Der Betriebsrat muss seine Kosten im Einzelnen nachweisen und abrechnen (Fitting, Betriebsverfassungsesetz, § 40 Randummer 97). Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass der Arbeitgeber dann nicht zahlen muss (und als ordentlicher Kaufmann auch nicht darf), wenn nicht ordnungsgemäß abgerechnet wird.

Veranlasst ein Mitarbeiter des Unternehmens dennoch die Zahlung, wird man über eine Untreue nachdenken müssen. Denn entgegen weit verbreiteter Ansicht verlangt Untreue nicht, dass sich der Täter selbst bereichert. Es genügt schon, wenn dem Unternehmen durch sein Verhalten ein finanzieller Nachteil entsteht.

Das mögliche Wohlverhalten des Betriebsrates dürfte dabei kein aufrechnungsfähiger Posten sein.

PLÄTZE UND MOPPEDS

Die Düsseldorfer Polizei konfrontiert meinen Mandanten mit einem interessanten Tatvorwurf:

Gefährliche Körperverletzung auf Straßen / Wegen oder Plätzen (§ 224 StGB)

In meinem Gesetzestext steht allerdings nichts davon, dass die Örtlichkeit eine Rolle spielt.

Wo wir schon beim Lästern sind: Der ehrwürdige Strafrechtskommentar Tröndle / Fischer hält es für eine gefährliche Körperverletzung, wenn jemand vom „Mopped“ gestoßen wird (§ 224 Randnummer 12a).

SELBST ZAHLEN

„Ich habe im Fernsehen was gesehen, so mit Pflichtverteidiger.“

„Einen Pflichtverteidiger kriegen Sie nicht. Nicht bei 20 Tagessätzen und so einer relativ einfachen Angelegenheit. Noch dazu, wo Sie nicht vorbestraft sind.“

„Gut, dann lassen wir die Sache über Prozesskostenhilfe laufen.“

„Pflichtverteidigung ist im Strafrecht das Wort für Prozesskostenhilfe.“

„Dann rechnen Sie halt mit dem Amt ab.“

„Das Sozialamt übernimmt keine Kosten für Strafverteidigung.“

„Ja, was heißt das jetzt? Dass ich Ihre Rechnung vielleicht selbst bezahlen muss?“

„Ja. E sei denn, Sie haben jemand, der Sie unterstützt.“

„Also, danke. Dann gehe ich lieber alleine zum Gericht. Kann ja nicht so schwer sein.“

Ich wünsche viel Erfolg.