Das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Asylurteil:
Zunächst war auffällig, dass die Klägerin im Wesentlichen die Vorgänge, die sie bereits gegenüber dem Bundesamt erzählt hatte, in einem einheitlichen Vortrag auch dem Gericht übermittelt hat. Auf Grund der schnellen Art der Erzählung drängt sich für das Gericht der Eindruck auf, dass die Klägerin Gelerntes oder Erlerntes möglichst ohne Zwischenfragen weitergeben wollte.
Dies führt dazu, dass den Angaben der Klägerin nicht geglaubt werden kann. Denn es ist unwahrscheinlich, dass sich jemand mit dem Ausbildungs- bzw. Bildungsstand der Klägerin vor einem ausländischen Gericht ohne Stocken und Zögern äußert, wie es bei der Klägerin der Fall ist.
In den meisten anderen Urteilen liest man, dass der Kläger nicht in der Lage war, sein Schicksal flüssig, nachvollziehbar und ohne Widersprüche zu schildern. Hieraus wird dann ebenfalls geschlossen, dass der Betroffene nicht glaubwürdig ist.
Ich nenne das ein Armutszeugnis. Für die deutsche Justiz.
Zur Hochmütigkeit, mit der das Gericht über die Intelligenz und das Selbstbewusstsein anderer Menschen befindet , sage ich lieber gar nichts.
(Verwaltungsgericht Düsseldorf 3 K 715/05 A)