Bücher dürfen nur als Mängelexemplare verkauft werden, wenn sie tatsächlich mangelhaft sind. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, berichtet das Börsenblatt des Buchhandels.
Sieht nach interessanten Nebenjobs aus: nachts durch Bücherlager stromern, Teppichmesser in der Hand…
(Noch mal Mathias Schindler, danke)