SCHWER ERKENNBAR

Immer häufiger werden Täter durch Überwachungskameras identifiziert. Oder sollen zumindest. In der Praxis stellen sich aber viele Aufnahmen als unbrauchbar heraus, weil sie von zu schlechter Qualität sind.

Es ist relativ einfach festzustellen, dass der Verdächtige nicht die Person auf dem Foto ist. Hierzu reicht in der Regel ein kar zu unterscheidendes anthropologisches Merkmal. Um den Tatnachweis zu führen, muss dagegen eine Vielzahl von Merkmalen eindeutig übereinstimmen. Gutachten scheitern häufig daran, dass die Bilder nicht von ausreichender Qualität sind.

Deshalb gibt der Bundesgerichtshof im Urteil vom 15. Februar 2005 (Strafverteidiger 2005, 374) praktische Tipps:

Je höher die Auflösung der Tataufnahmen ist, desto detailreicher ist die Wiedergabe. Diese wird durch die Kameraoptik bestimmt. Ebenso sind die Brennweite und das Objektiv von Bedeutung. Durch die verlustbehaftete Bilddatenkompression werden Bildartefakte wie tatsächlich nicht vorhandene Linien und Muster erzeugt. Je stärker die Bilddaten komprimiert werden, um möglichst viele Bilder auf der Festplatte archivieren zu können, desto geringer ist die Erkennbarkeit. Die Perspektive bei Raumüberwachungskameras von oben ist von vornherein wenig geeignet für Vergleichsuntersuchungen, weil wesentliche Informationen durch die Verzerrung verloren gehen. Allgemein gilt: Je mehr dieser Kriterien beachtet werden, desto höher ist die Qualität der Bilder und desto größer die Chance auf ein aussagekräftiges Gutachten.

(Fast) passend zum Thema: Zeigt das Radarfoto die längst verstorbene Schwester?

(Danke an Torsten Kleinz für den Link)