FEHLER MIT FOLGEN

Keine Ahnung, aber die Schreibfehler in gerichtlichen Schriftstücken nehmen doch bedrohlich zu.

Jetzt ist eine Hauptverhandlung am Landgericht geplatzt, weil alle Beteiligten auf 9.00 Uhr geladen waren. Nur der Angeklagte nicht. Er war schriftlich für 13.30 Uhr bestellt.

Wenn das kein glasklarer Wiedereinsetzungsgrund ist. Aber ich will den Tag nicht vor dem Abend loben.