Aus dem Schreiben einer Körperschaft des öffentlichen Rechts:
Es handelt sich hierbei um eine reine Formsache, aus der sich für Sie nicht die Notwendigkeit zu weiteren Veranlassungen ergibt.
Aus dem Schreiben einer Körperschaft des öffentlichen Rechts:
Es handelt sich hierbei um eine reine Formsache, aus der sich für Sie nicht die Notwendigkeit zu weiteren Veranlassungen ergibt.