EBAY: MITHAFTUNG

Wer anderen Personen seinen ebay-Account zur Verfügung stellt, haftet für deren Rechtsverletzungen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verurteilte einen Mann, dessen Frau über sein Konto gefälschte Markenware verkauft hatte.

Näheres zu der Entscheidung weiß Dr. Martin Bahr.